Verkauf gewerblich geprägte GmbH und Co. KG - Berechnung und Versteuerung Veräusserungserlös
August 12, 2021 | 100,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wie wird der Veräusserungserlös berechnet beim Verkauf einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), die im Privatvermögen gehalten wird:
Die KG wurde in 2021 gegründet und hat für 500 TEUR einen Miteigentumsanteil an einem Mietshaus vom einzigen Kommanditisten aus seinem Privatvermögen erworben. Noch in 2021 wandelte die KG den Miteigentumsanteil in mehrere Eigentumswohnungen um. Nun soll die GmbH & Co. KG mitsamt dieser ETWen verkauft werden zu 500.000 EUR an einen Dritten. In der Bilanz der KG steht auf der Aktivseite die Immobilie zu 500 TEUR und auf der Passivseite ein Gesellschafterdarlehen ggü. dem Kommanditisten aus dem Verkauf des Miteignetumsanteils (ebenfalls 500 TEUR). Die Kommanditeinlage beträgt 100 EUR.
Welcher Veräusserungserlös wird beim Verkauf der KG in EUR erzielt (Anschaffungsnebenkosten, Abschreibungen, Zinsen und Tilgungen etc. bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt) aus Sicht des Kommanditisten und was muss er versteuern?
Guten Abend,
der Veräußerungsgewinn/Verlust ermittelt sich aus dem Kaufpreis, den Sie für die Hergabe der Anteile an der KG erhalten (500.000 EUR) abzgl. des Kapitalkontos bzw. des Eigenkapitals (Wert des Betriebsvermögens).
Der Wert des Betriebsvermögen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Aktivvermögen und den Passiva. Beträgt in Ihrem Fall das Aktivermögen insgesamt 500.000 EUR und die Passiva ebenfalls 500.000 EUR, so ist der Wert des Betriebsvermögens 0 Euro. Erhalten Sie nun als Privatperson 500.000 EUR, so würde der Gewinn 500.000 EUR betragen.
Unklar ist für mich, ob der Käufer das Darlehen komplett mitübernimmt und damit dann umgerechnet 1 Mio. Euro (500.000 EUR Kaufpreis plus Übernahme des Darlehens von 500.000 EUR) bezahlt. Davon würde ich anhand Ihrer Darstellungen ausgehen, weil er ja den gesamten Miteigentumsanteil an der KG übernimmt.
Letztendlich werden durch den Verkauf die stillen Reserven aufgelöst, die dann zu versteuern wären. Diese ergeben sich wie gesagt aus der Differenz zwischen Kaufpreis und bilanziellen Werten des hergegebenen Vermögens.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar geblieben ist. Bitte beachten Sie, dass eine umfassende Beratung im Rahmen einer Onlineberatung nicht erfolgen kann. Insbesondere können unvollständige Sachverhaltsangaben das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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