Unterhaltszahlungen an erwachsene Kinder
Juli 29, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wenn Eltern an erwachsene Kinder (über 25 Jahre und berufstätig) regelmäßige Unterhaltszahlungen leisten (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen etc.) und diese Zahlungen aber nicht als Sonderausgaben oder Unterhalt von den Eltern geltend gemacht wurden, müssen die Kinder dann diese Zahlungen trotzdem als Einkommen in der Einkommensteuererklärung angeben? Oder ist es eine Art Schenkung, die gemeldet werden muß?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskunft.
Unterhaltszahlungen müssen von den Kindern nicht versteuert werden. Eine Angabe in der Steuererklärung ist also nicht erforderlich. Sofern es sich um Unterhalt handelt, weil die Kinder darauf angewiesen sind, liegt auch keine Schenkung vor. Sollte der Betrag aber mehr als nur Unterhalt sein, weil die Kinder ggfs. auch ohne diese Zahlungen vernünftig leben könnten, wären diese Zahlungen als Schenkungen zu betrachten. Diese wären grundsätzlich dem Finanzamt zu melden, das für die Schenkungssteuer zuständig wäre. Allerdings gibt es bei Schenkungen von Eltern an die Kinder Freibeträge von 400.000 EUR innerhalb von 10 Jahren. Von daher sollte wahrscheinlich bei den Zahlungen keine Schenkungssteuer ausgelöst werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?