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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Überschußguthaben und Fondsguthaben aus Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig?

Ich habe im März 2020 meine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgelöst (abgeschlossen März 2003) und daraufhin ein Fondsguthaben sowie Überschußguthaben erhalten. Sind diese Zahlungen steuerpflichtig? Wo müßte ich sie in der Einkommensteuererklärung eintragen (Anlage KAP)?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Grundsätzlich handelt es sich bei Ihrer Versicherung um einen so genannten Altvertrag, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief, wäre die Auszahlung steuerfrei. Wäre die Auszahlung nicht steuerfrei, so hätte der Versicherer Ihnen bei Auszahlung die entsprechenden Erträge mit 25% Abgeltungssteuer besteuern und darüber eine Bescheinigung ausstellen müssen. Nehmen Sie hier bitte ggfs. noch einmal Kontakt mit dem Versicherer auf, wenn Ihnen hierüber keine Abrechnung ausgestellt wurde. Kann der Versicherer Ihnen dazu keine Auskunft erteilen, so tragen Sie bitte keine Werte in die Steuererklärung ein. Weisen Sie das Finanzamt aber bitte darauf hin, dass Sie die Auszahlungsbeträge als steuerfrei ansehen, da der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und daher § 20 Abs.1 Nr. 6 a.F. angewendet werden kann. Danach sind die Erträge steuerfrei (bei Verträgen nach dem 01.01.2005 ist nur die Hälfte steuerfrei, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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