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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Grundlage für 1 Prozent Pauschale Privatnutzung bei Mietfahrzeug

Guten Tag,

ich bin Gesellschafter einer GmbH, die GmbH hat ein Fahrzeug gekauft, Anschaffung 60.000 EUR. Da ich das Fahrzeug auch privat nutze, zahle ich (schon lange) privat Steuern, per 1% Pauschale für Privatnutzung Firmenfahrzeug.

Nehmen wir an das Fahrzeug wird verkauft (an meine Partnerin), und sie vermietet es an meine Firma.

Frage 1: Muss ich dann auch weiterhin die 1% Pauschale versteuern? Ich gehe davon aus dass es so ist.

Frage 2: Welche "Anschaffungskosten" werden dann zugrunde gelegt? Der Verkaufspreis (der heute, da das Fahrzeug schon älter ist, bedeutend niedriger ist als der Neupreis), oder die monatlichen Mietkosten?

Frage 3: Werden Reparatur-, Betriebs- und Unterhaltskosten in die 1%-Pauschale aufgenommen oder nicht?

Vielen Dank!

P.S.: Ich gehe davon aus, dass diese Frage für Sie "aus dem Handgelenk" zu beantworten und ein Standardfall ist, daher der niedrige Einsatz.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen folgende Auskünfte zu Ihren Fragen:

1) Da Sie das Fahrzeug dann weitehrhin auch privat nutzen, muss der geldwerte Vorteil auch weiterhin besteuert werden. Entweder über die 1%-Methode oder Sie führen ein "sauberes" Fahrtenbuch, um eine niedrige Privatnutzung darzulegen.

2) Maßgebend für die Bewertung bei der 1%-Methode ist der Bruttolistenpreis im Zeitraum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Es kommt also nicht darauf an, was das Fahrzeug für Ihre Partnerin gekostet hat, sondern was es mal lt. Liste des Herstellers gekostet hat.

3) Die monatlichen Kosten spielen für die Bewertung der 1%-Methode keine Rolle, sondern nur der Listenneupreis (siehe 2). Die GmbH kann aber durch Mietvertrag beauflagt werden, diese Kosten zu übernehmen. Ihre Partnerin bekommt dann nur eine Miete für das Fahrzeug, müsste diese aber auch im Rahmen der sonstigen Einkünfte besteuern (nach Abzug von Werbungskosten, insbesondere AfA).

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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