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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Korrekte Angabe von Mieteinnahmen ohne Gewinnerzielung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Letztes Jahr habe ich in meiner Einkommenssteuererklärung die Doppelte Haushaltsführung geltend gemacht, woraufhin vom Finanzamt eine prompte Prüfung erfolgt ist. Mein Beschäftigungsort ist als mein Zweitwohnsitz gemeldet. Es handelt sich bei der Wohnung um eine nichteheliche Berufstätigen-WG. Den Vermietern überweise ich monatlich die geforderte Gesamt-Warmmiete von 1.100 EUR und mein Mitbewohner entrichtet wiederum an mich 570 EUR Warmmiete. Die Differenz von 530 EUR bezahle ich also für meine berufsbedingte Zweitwohnung selbst. Nur diesen Differenzbetrag von 530 EUR habe ich in der Steuererklärung geltend gemacht und dafür entrichte ich auch ordnungsgemäß die Zweitwohnsitzsteuer. Schriftliche Mietverträge gibt es nicht.

Fragen:
1. Muss ich die Monatsmieten des Mitbewohners in meiner Steuererklärung angeben, obwohl es sich um keine Gewinnerzielung handelt? Wir teilen uns lediglich die Miete.

1.1 Sollte ich die Angaben doch noch machen müssen, stellt sich die Frage, ob ich im Nachgang die Steuererklärung von 2020 im Elster noch anpassen kann? Und wo muss ich das im Elster-Formular eintragen? Oder reicht es, den o.g. Umstand im Prosa-Text in einem Schreiben im Wege der Prüfung ans Finanzamt zu erläutern? Oder soll ich es komplett unkommentiert lassen?

2. Zudem vermiete ich eine Eigentumswohnung und habe mich bei den Mieteinnahmen um 500 EUR verrechnet. Wie soll ich damit umgehen? Die Steuererklärung aus 2020 korrigieren (falls möglich) oder in der Steuererklärung von 2021 korrigieren? Oder reicht es, den o.g. Umstand im Prosa-Text in einem Schreiben im Wege der Prüfung ans Finanzamt zu erläutern? Oder soll ich es komplett unkommentiert lassen?

Danke vorab für Ihre Unterstützung!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Grundsätzlich wäre die Frage zu klären, ob Sie als (Unter-)Vermieter auftreten. Da Sie schreiben, dass es keine schriftlichen Mietverträge gibt (also auch nicht zwischen Ihnen und dem Hauptvermieter?) würde ich es vor dem Hintergrund nicht als Vermietung ansehen, sondern als WG.

Wären Sie Hauptmieter und vermieten quasi zum Selbstkostenpreis die andere Hälfte der Wohnung unter, so läge grundsätzlich eine Vermietungstätigkeit vor. Hier sollten Sie dann dem Finanzamt zunächst einmal den Sachverhalt darlegen und mitteilen, dass keine Überschüsse erzielt werden. In der Regel verzichtet das Finanzamt dann auf die gesonderte Abgabe einer Anlage V, weil sich daraus keine steuerlichen Folgen (+/- 0 EUR) ergeben. Eine schriftliche Erläuterung halte ich daher erst einmal für ausreichend.

Zu 2.: Hier würde ich dem Finanzamt ebenfalls schriftlich mitteilen, dass Sie bei Durchsicht der Unterlagen festgestellt haben, dass die Mieteinnahmen 500 Euro höher waren und damit die EInkünfte für 2020 angepasst werden müssen. Die Einnahmen müssen immer in dem Jahr erklärt werden, in dem sie angefallen sind. Von daher sollte es nicht erst mit der Erklärung für 2021 korrigiert werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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