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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuerberechnung Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung zusätzlich zum Gehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war Beamter und bin Dienstunfähig aus dem Amt entlassen worden (Beamter auf Probe). Ich hatte zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 750,- € abgeschlossen und bekomme diese seit meiner anerkannten Dienstunfähigkeit und Entlassung als Leistung ausgezahlt.

Mittlerweile arbeite ich in einem Angestelltenverhältnis und verdiene ca. 1.600 € netto im Monat.

Muss ich die 750,- € meiner privaten BUV, die ich monatlich "dazuverdiene" nochmal separat versteuern? Mit welchen Abzügen muss ich rechnen?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Die Leistungen einer privaten BU-Rente unterliegen im Rahmen des § 22 EStG mit dem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsanteil hängt vom Alter zu Beginn der Rente ab. Bei einem Fünfzigjährigen beträgt der Anteil z.B. 30%. Das heißt es wären 30% von 750 EUR steuerpflichtig. Die Steuer darauf bestimmt sich nach den Gesamteinkünften bzw. des zu versteuernden Einkommens im jeweiligen Kalenderjahr. Erfahrungsgemäß kann man etwa mit ca. 25% Steuern rechnen. Bezogen auf mein Beispiel hieße das:

750 EUR x 30% = 225 EUR steuerpflichtig --> x 25% Steuern = ca. 55-60 EUR Steuern/Monat.

Eine genaue Berechnung kann aber nur erstellt werden, wenn alle Ihre Einkünfte vorliegen. Dieses ist aber nicht im Rahmen dieses Forums möglich, sondern müsste gesondert beauftragt werden. Entweder bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein vor Ort.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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