Abgabe Est-Erkl. als Rentnerin trotz voriger Befreiung
August 15, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich bin seit über 10 Jahren Rentnerin und bekomme Alters- und Witwenrente, aber unter 15 TEuro. Bis 2016 hatte ich eine NV-Bescheinigung bekommen. Ab 2017 wurde keine mehr ausgestellt, aber ich wurde im März 2019 für die Abgabe der Est-Erklärungen 2017 und 2018 befreit (Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung). 2019 habe ich abgegeben. Zv.E war aber mehr als 2.000 Euro unter dem Grundfreibetrag, so dass ich keine Steuer zahlen muss.
Nun wurde ich für die Abgabe ab 2017 noch mal erinnert (Standartschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung) . Mein Hinweis auf Vertrauensschutz für 2017 und 2018 wurde abgeschmettert (mit Rechtsbehelfsbelehrung). (2020 ist unstrittig - werde ich einreichen). Lohnt für 2017 + 2018 ein Einspruch? Ich bin umgezogen und hatte auch danach einen Wasserschaden, so dass es schwierig ist, alles noch mal anzufordern.
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen folgene Rückmeldung zu Ihrer Frage.
Grundsätzlich sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Allerdings heißt das noch nicht, dass es zu einer Steuerfestsetzung kommt. Insbesondere dann nicht, wenn Ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen.
Sie sollten daher (wenn noch nicht geschehen) das Finanzamt noch einmal auf die niedrigen Einkünfte aufmerksam machen und beantragen, dass hier aufgrund der dem Finanzamt von der DRV gemeldeten Beträge (steuerpflichtiger Anteil der Rente) auf die Abgabe verzichtet wird. Geben Sie dann bitte auch an, dass keine weiteren Einkünfte vorgelegen haben. Das Finanzamt kann die gemeldeten Beträge digital abrufen und in dem Sinne eine Veranlagung auf Basis dieser Werte durchführen. Damit wäre es für das Finanzamt möglich zu prüfen, ob eine Steuerfestsetzung entsteht.
Sollte das Finanzamt dann jedoch weiterhin auf die Abgabe bestehen, müssten Sie die Steuererklärung einreichen. Sie könnten hier, wenn Ihnen keine Daten mehr vorliegen, eine Rentenbezugsmitteilung bei der DRV beantragen. Dann werden Ihnen die steuerpflichtigen Rentenanteile mitgeteilt (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/)
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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