Doppelte Haushaltsführung - steuerliche Berücksichtigung einer Eigentumswohnung
September 21, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend,
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möchte ich gerne eine Eigentumswohnung erwerben. Die Wohnung hat eine Größe von 105qm. Welche Kosten darf ich geltend machen? Afa bis zu 1.000 €/mtl oder nur eine Vergleichsmiete von 7,50 € für eine 60qm Wohnung.
Ist das Hausgeld ebenfalls steuerbegünstigend zu berücksichtigen?
Vielen Dank
Guten Abend,
Sie können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung insgesamt Kosten von monatlich 1.000 EUR geltend machen. Ein Vergleich mit einer 60qm-Wohnung ist nicht mehr erforderlich. Zu den absetzbaren Kosten gehören neben der Abschreibung für die Wohnung auch die Zinsen (soweit die Wohnung fremdfinanziert ist) sowie die Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, etc). Das Hausgeld ist insoweit also berücksichtigungsfähig, soweit diese nicht die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage beinhaltet. Diese Kosten (Instandhaltungen) sind erst dann abzugsfähig, wenn tatsächliche Maßnahmen durchgeführt werden und diese Beträge aus der Rücklage entnommen werden. In der Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) ab Tz. 100 sind die Grundregeln zur Anerkennung der Doppelten Haushaltsführung näher erläutert. Sie finden dieses hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-11-25-Stl-Behandlung-Reisekosten-Arbeitnehmern.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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