Steuer für das Steuerjahr 2016 auch noch später abgeben ?
November 27, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich hatte im Jahr 2016 einen Freibetrag für Werbungskosten auf der Lohnesteuerkarte eingetragen. Bisher habe ich keine Steuererklärung gemacht, bzw. abgegeben. Kann ich jetzt noch, die Steuererklärung 2016 in diesem Jahr oder in 2022 abgeben? Ich wurde vom Finanzamt bis jetzt noch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Ich möchte die Erklärung aber ( freiwillig )abgeben da ich mir einen Vorteil davon verspreche.
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Aufgrund des eingetragenen Freibetrages sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG verpflichtet, wenn Ihr Arbeitslohn mehr als 12.250 Euro p.a. betragen hat. Daher beginnt nach § 170 AO die Festsetzungsfrist spätestens mit Ablauf des dritten Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraums. In Irehm Fall beginnt die Frist also am 1.1.2020 und endet erst am 31.12.2024. Von daher können (und müssen) Sie die Steuererklärung für 2016 auf jeden Fall nach abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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