Heimfahrten und Pendeln auch nicht mehr absetzbar?
Dezember 18, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
nach den Artikeln https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html und https://www.haufe.de/personal/entgelt/verwaltungsregeln-zur-doppelten-haushaltsfuehrung_78_533614.html scheine ich meine beruflich bedingte Zweitwohnung steuerlich ab diesem Jahr nicht mehr absetzen zu können, weil die Zweitwohnung 142 km einfache Fahrt und mehr als 1 Stunde Fahrzeit von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist. Die Hauptwohnung ist 591km von der 1. Tätigkeitsstätte und 566 km vom Zweitwohnsitz entfernt.
Meine Frage lautet, ob diese neue Regelung damit bedeutet, dass ich Heimfahrten und Fahrten von der Zweitwohnung zur 1. Tätigkeitsstätte auch nicht mehr absetzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
grundsätzlich gibt es in der Tat eine neue Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung. Danach stellt Ihre Zweitwohnung keine Zweitwohnung mehr im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar. Vielmehr handelt es sich in dem Sinne danach „nur“ noch um eine Zweitwohnung, die nicht mehr beruflich bedingt ist (jedenfalls nicht im Sinne der doppelten Haushaltsführung).
Dennoch können die Fahrten von dieser Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend gemacht werden (einfache Strecke x 0,30 EUR bzw. ab dem 21. KM mit 0,35 EUR/KM). Heimfahrten sind jedoch steuerlich nicht mehr absetzbar, weil diese nur von einer beruflich genutzten Zweitwohnung (im steuerlichen Sinne) absetzbar sind.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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