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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Spekulationssteuer Anlage SO

Sehr geehrte Damen und Herren,

2020 habe ich bebaute und unbebaute Flurstücke von meiner Mutter geerbt und verkauft, die sie vor über 20 Jahren geerbt hatte.
Die Notarverträge und Auflassungen sind von 2020, die Kaufpreiszahlungen erhielt ich 2020 und 2021 und die Eintragungen im Grundbuch erfolgten 2021.

1. Muss ich in der Anlage SO ein mit 3 alten Häusern bebautes Grundstück angeben? 1 Haus wurde bis 2020 von den Eltern bewohnt, 1 Haus vermietet, 1 Haus stand leer.
2. Kreuze ich die Nutzung zu anderen Zwecken und zu Wohnzwecken an?
3. Splitte ich die Nutzungsart nach Grundstücksfläche oder nach Wohnfläche?
4. Kann ich alle Makler- und Kreditkosten nur auf die Verkäufe der 4 unbebauten Flurstücke ansetzen oder muss ich sie anteilmäßig auf alle 5 Verkäufe aufteilen? Anteilmäßig nach Kaufpreis oder Flächenmäßig?
5. Kann ich alle Werbungskosten für die Grundstücke von 2020 und 2021 angeben oder nur für 2021?
6. Welchen Stundensatz und Kilometerpauschale sind für eigene Aufwendungen bei den Werbungskosten ansetzbar?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

In der Anlage SO sind in den Zeilen 31 bis 40 nur Veräußerungen von Grundstücken zu erklären, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Da Sie die Grundstücke von Ihrer Mutter geerbt und somit unentgeltliche erworben haben, ist Ihnen die Anschaffung der Grundstücke durch den Erblasser Ihrer Mutter zuzurechnen. Da zwischen Anschaffung der Grundstücke durch den Erblasser Ihrer Mutter und Ihrem Verkauf der Grundstücke mehr als 20 Jahre vergangen sind, brauchen Sie in der Anlage SO keine Angaben über diesen Grundstücksverkauf machen. Der Grundstücksverkauf ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerbefreit.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges