Steuer ID Minijobber
Dezember 13, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo
Ab Januar 2022 müsste ich ja als Minijobber meine Steuer ID an meinen Arbeitgeber mitteilen. Hat dies eventuelle
Nachteile für mich als Arbeitnehmer. Der Nebenverdienst wurde von mir aus nicht in der Steuererklärung angegeben. Desweiterem bin ich hauptberuflich selbständig mit 20 Stunden die Woche. Bin mit meinem Mann steuerlich Zusammenveranlagt. Mein Mann mit Steuerklasse III
Für welche Überprüfungen benötigt das Finanzamt die Steuer ID.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
S.H.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Arbeitgeber werden ab 2022 verpflichtet bei gewerblichen Minijobs die Steuer-ID-Nummer des Arbeitnehmers (Minijobbers) sowie die Art der Besteuerung zu melden. Hinsichtlich der Besteuerung hat der Arbeitgeber das Wahlrecht eine pauschale Besteuerung des Arbeitslohns vorzunehmen (was in der Regel der Fall ist) oder die Besteuerung nach vorgelegter Lohnsteuerklasse bzw. gültigen ELStAM-Daten abzuführen und zu melden. Sollte Ihr Arbeitgeber die Pauschalsteuer abführen (was wie gesagt überwiegend durchgeführt wird), bleibt alles wie gehabt bei Ihnen: das Gehalt ist in der Einkommensteuererklärung weiterhin nicht anzugeben, da die Pauschalsteuer eine abgeltende Wirkung hat.
Sollte der Arbeitgeber nach individueller Lohnsteuerklasse abrechnen, dann würde dieses Gehalt künftig dem Finanzamt als steuerpflichtig gemeldet werden. Wenn das jedoch bisher auch nicht der Fall war, dann wird ihr Arbeitgeber das wahrscheinlich auch in 2022 nicht ändern.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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