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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuerliche Auswirkung von Einnahmen Verpachtung gegen zu zahlende Lebenrente

Meine Mutter möchte mir unter anderem Ihr verpachtetes Ackerland schenken. Dafür möchte sie eine Leibrente in Höhe der Pacht erhalten. Wie wirkt sich dies bei der Einkommenssteuer aus?

Verstehe ich es so richtig:
1. Statt bei meiner Mutter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden diese bei mir angegeben. Ich kann diese dann voll als Sonderausgaben abziehen und es ergäbe sich keine steuerlicher Effekt, korrekt?
2. Bei meiner Mutter wird die Leibrente als Sonstige Rente eingetragen, korrekt? Wie hoch ist dabei der Ertragsanteil für den zu versteuernden Betrag?

Danke.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Auskünfte erteilen.

Der Abzug als Sonderausgaben für Leibrenten (Versorgungsleistungen) ist seit 2008 nur noch in bestimmten Fällen möglich. Das gilt insbesondere für die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder mind. 50%-GmbH-Anteilen. Die bloße Übertragung vom Immobilien oder Grundstücken fällt für Übertragungen seit 2008 nicht mehr unter den Sonderausgabenabzug.

Daher würde ich in Ihrem Fall eher eine Übertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch vorziehen. In dem Fall kann Ihre Mutter weiterhin die Pacht vereinnahmen und muss diese auch versteuern. Sie hingegen bekommen nur das Eigentum übertragen, müssen aber ansonsten keine Einnahmen versteuern.

Ihre Mutter muss aber die Pacht weiterhin wie gehabt versteuern. Eine Besteuerung im Rahmen des Ertragsanteils ist seit der Neuregelung im Jahr 2008 nicht mehr vorgesehen (bei Versorgungsleistungen). Von daher erfolgt die Besteuerung der Einkünfte wie bisher bei Ihrer Mutter.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben. Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar geblieben ist.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Es dient vielmehr für eine erste steuerliche Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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