Brutto- oder Nettobeträge?
November 19, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
In der Anlage V der Einkommensteuererklärung sind in Zeile 40 "Erhaltungsaufwand" und in Zeile 47 " Kosten für Heizung, Warmwasser und den Schornsteinfeger" einzutragen.Die Summe wird in Zeile 51 als Werbungskosten zusammengefaßt. Frage: Beträge inklusive Umsatzsteuer oder Betrräge ohne Umsatzsteuer? Anschließend taucht bei Zeile 52 dann die Frage nach "laut Zeile 51 enthaltene abziebare Vorsteuerbeträge bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung auf. Für einen Laien unlogisch, wenn ich vorher Nettobeteräge eingeben muß
Guten Abend,
tragen Sie bitte in allen Zeilen die Bruttobeträge inkl. Umsatzsteuer ein. Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig vermieten (und nur dann, z.B. bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie inkl. Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit oder bei Vermietung einer Ferienwohnung ohne Kleinunternehmerstatus), dann müssten Sie in Zeile 52 noch die insgesamte Umsatzsteuer eintragen, die in allen Kosten enthalten ist. Dies ist dann jedoch nur eine nachrichtliche Information, die sich dann mit den Vorsteuerbeträgen in der Umsatzsteuererklärung decken müsste.
Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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