Einkommensteuer Betriebsrente Einmalzahlung
September 18, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
guten Tag,
meine Altersteilzeit endet am 31.12.2021.
Da eine Rente ohne Abschläge für mich erst ein Jahr später möglich ist muss ich dieses Jahr überbrücken.
In diesem Jahr (2022) werde ich mir meine Betriebsrente i.H.v. ca. 115000€ als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Das Einkommen meiner Frau beträgt ca. 32000€
Mit welcher Besteuerung muss ich/wir ca. rechnen wenn ich kein sonstiges Einkommen habe?
Wie wirken sich ca.10000€ ALG1 zusätzlich auf das Nettoeinkommen aus?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Für die Berechnung der Steuer kann ich Ihnen nur eine grobe Indikation geben, da für eine detaillierte Berechnung weitere Angaben von Nöten wären und dann quasi eine gesamte Steuererklärung erstellt werden müsste. Ich gehe daher vereinfacht von Einkünften bei Ihnen in Höhe von 115.000 EUR und bei Ihrer Frau von 32.000 EUR aus. Für Vorsorgeaufwendungen sowie sonstiger Sonderausgaben gehe ich einmal von etwa 6.000 EUR. Es ergäbe sich also ein zu versteuerndes Einkommen von voraussichtlich 141.000 EUR. Die Einkommensteuer würde insgesamt für Sie beide bei ca. 41.000 EUR betragen. Davon wäre dann die von Ihrer Frau gezahlte Lohnsteuer (sofern zutreffend) abgezogen werden können.
Sofern 10.000 EUR ALG-1 hinzukämen, würde sich die EInkommensteuer auf etwa auf etwa 42.500 EUR erhöhen (ca. 30% von 141.000 EUR). Damit wirkt sich das ALG-1 also um etwa 1.500 EUR steuererhöhend aus.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine umfassende und persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erst steuerliche Einschätzung ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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