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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Außergewöhnliche Einnahmen - ermäßigter Steuersatz

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ( Nutzung Bildungseinrichtung ) wird die GmbH & Co KG in deren Besitz sich das Objekt befand liquidiert. Der Verkaufserlös wird an die Kommanditisten ausgeschüttet. Diese haben das 55igste Lebensjahr vollendet. Können die Kommanditisten einen Antrag auf ermäßigten Steuersatz n. § 34 Abs. 3 EStG stellen? Wenn ja wird dann das weitere Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit mit den außergewöhnlichen Einkünften zur Berechnung der Einkommensteuer summiert?
MfG
Sven Grünert

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung auf Ihre Frage:

Sofern die Kommanditisten das 55. Lebensjahr vollendet haben, können diese die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass er vorher den Antrag noch nicht gestellt hat, denn dieser kann nur einmal im Leben gestellt werden.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte des Kommanditisten grundsätzlich zusammengerechnet. Es erfolgt dann aber für die Steuerberechnung eine Aufteilung der Steuer. Die zu ermäßigt besteuerten Einkünfte werden nur mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert. Maßgebend ist hier dann Steuersatz, der sich ergeben würde, wenn der Aufgabe/Veräußerungsgewinn voll steuerpflichtig wäre. Die anderen Einkünfte (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) werden dann tariflich besteuert.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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