Minderung geldwerter Vorteil in Est Erklärung Firmenwagen.
August 23, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich habe die Möglichkeit über meinen Arbeitgeber ein E-Auto zu leasen, welches ich fast ausschließlich privat nutzen würde. Dabei wird mir vom Brutto-Gehalt die Leasing Rate abgezogen und zusätzlich der Geldwerte Vorteil (auf den Bruttolistenpreis) zzgl. des pauschalen geldwerten Vorteils der Entfernung Wohnort / Arbeitsstätte (siehe Anhang)
Da ich nun überwiegend im Home Office tätig bin und das auch zukünftig so bleiben wird, habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, statt der pauschalen Methode eine Fahrtenbuchmethode nur für die Entfernung Wohnung / Arbeitsstätte zu wählen. Mein AG bleibt bei der pauschalen Methode, allerdings bestünde wohl die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung die wenigen Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte vom Finanzamt anerkannt zu bekommen.
In der Leasing-Rate sind alle Kosten enthalten außer:
- Strom für die Beladung
- Kosten für Mehr/Minderkilometer
- Kosten nach Rückgabe (evtl. Schäden etc.)
Bruttolistenpreis: 47.000 EUR
Monatliche Leasing-Rate: 242 EUR
Entfernung Wohnung / Arbeitsstätte: 45 km
Fahrten zur Arbeitsstätte pro Jahr: 20-40
Monatliches Brutto-Einkommen: 6250
Steuerklasse 3
Kinder: 2
Welche konkreten Möglichkeiten habe ich, dieses Angebot steueroptimal zu nutzen? Was sind die konkreten Voraussetzungen und welche Aufzeichnungen Belege muss ich wie und wann vornehmen?
Guten Morgen,
grundsätzlich würde ja der geldwerte Vorteil für das Fahrzeug 0,25 x 47.000 EUR x 1% = 117,50 EUR sowie für Fahrten Wohnung-Arbeit 47.000 EUR x 0,25 x 0,03% x 45km = 158,40 EUR betragen. Insgesamt hätte der Arbeitgeber also 275,90 EUR als geldwerten Vorteil zu besteuern. Leisten Sie aber, so wie ich es verstehe eine Zuzahlung von 242 EUR, so mindert sich der geldwerte Vorteil bis 33,90 EUR.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet auf Verlangen des Arbeitnehmers die tatsächlichen Fahrten bei der Berechnung der Fahrten Wohnung-Arbeit zugrunde zu legen und diese dann mit 0,002% einzeln zu bewerten. Sie müssten dem Arbeitgeber dann monatlich eine Übersicht der tatsächlich gefahrenen KM übergeben, die er zum Lohnkonten nehmen muss. Weigert er sich (unberechtigt), dann könnten Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung die tatsächlich gefahrenen Fahrten zwischen Wohnung-Arbeit zugrunde legen. Sie würden dann beantragen, dass Ihr Bruttoarbeitslohn entsprechend gemindert wird. Konkret würden sich die abgerechneten Fahrten von 180 Tagen auf dann 20-40 Tagen reduzieren. Die 180 Tage setzen sich pauschal zusammen aus 15 Tagen pro Monat (15 x 0,002% = 0,03%). Angenommen Sie waren 30 Tage dort, wären also 47.000 EUR x 0,25 x 0,002% x 30 x 45Km = 310,50 EUR als Arbeitslohn zu besteuern. Bei pauschal 0,03% dann 12 x 158,40 EUR = 1900,80 EUR.
Im Rahmen der Steuererklärung wäre es dann sinnvoll eine Bestätigung des Arbeitgebers zu bekommen, dass Sie nur an x Tagen die Arbeit persönlich aufgesucht haben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?