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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Chronologische Reihenfolge bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2020 betreibe ich ein Nebengewerbe und bin somit seit dem zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Die Steuererklärungen der Vorjahre (18 und 19) wurden noch nicht gemacht, da hier noch ein paar Unterlagen fehlen und diese ja noch freiwillig sind.
Meine Frage: Kann ich die verpflichtende Erklärung für 2020 bereits abgeben (um die Frist nicht noch weiter zu überziehen) und die vorherigen Jahre, welche noch nicht verpflichtend waren nach der Erklärung 2020 einreichen? Oder muss ich diese zwingend chronologisch abgeben, also beginnend mit der Erklärung für 18?

Vielen Dank im Voraus.

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei der Einkommensteuer können, entsprechend dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung, die Einkommensteuererklärungen der Jahre unabhängig voneinander eingereicht werden. Somit können Sie die Erklärung für 2020 bereits einreichen, auch wenn 2018 und 2019 noch ausstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Jöhrensstraße 1, 30559 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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