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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Berechnung des Umsatzes bei 2 nebenberuflich ausgeführten Kleinunternehmen

Guten Tag,
ich bin Angestellter und habe seit 3 Jahren nebenberuflich ein Hausmeisterservice. Mein Umsatz liegt stets unter der Grenze von 17 500 EUR bzw.aktuell 22.000 EUR.
Meine Frau möchte auch mit mir eine GbR gründen (Reinigungsfirma). Ich soll zu 30% und sie zu 70% an den Gewinnen beteiligt sein. Diese GbR würde auch nebenberuflich von uns geführt werden. Die Frage ist, würde der gesamte Umsatz der GbR auf mein Kleinunternehmen angerechnet werden oder nur anteilig die 30%. Ziel ist es, dass ich nicht über die 22.000 EUR Umsatz komme.

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine GbR als Personengesellschaft kann neben dem Einzelunternehmen bestehen und eigenständiger umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, wenn die GbR nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt. Die GbR wird dann für sich betrachtet, eine Zusammenrechnung der Umsätze mit einerm Einzelunternehmen eines beteiligten Mitunternehmers (natürliche Person) erfolgt nicht.

Die GbR darf natürlich nicht nur zum Schein bestehen. Für die Gewinnverteilung 30 zu 70 sollte es wirtschaftliche Gründe geben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franlinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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