Übungsleiterpausche Überschreiten
April 1, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wenn ich die Übungsleiterpauschale von 3000 EUR überschreite, also den Steuerfreibetrag, wie funktioniert das dann mit den Beträgen die ich drüber liege? Die muss ich nur auf der Steuererklärung angeben? Oder auch anders schon? Wie werden die versteuert? Lohnt sich das dann überhaupt noch?! Gibt es eine alternative?
Vielen Dank
Guten Tag,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Der über die Pauschale hinausgehende Teil ist steuerpflichtig und wäre auch in der Steuererklärung anzugeben. Tragen Sie hier auf der Anlage S in Zeile 46 entsprechend die Beträge ein (steuerfreier Teil: 3.000 EUR). Der übersteigende Anteil ist dann in Zeile 11 zu erfassen. Werbungskosten können geltend gemacht werden, wenn diese den steuerfreien Anteil übersteigen. Ansonsten unterliegt der übersteigende Teil Ihrem persönlichen Steuersatz. Da ich diesen nicht kenne, kann ich nur empfehlen, etwa 25% einzuplanen.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie eine RÜckfrage dazu haben.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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