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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich meine Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Erika Falk und bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im schulpflichtigen Alter. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit bin ich darauf angewiesen, meine Kinder in der Betreuung einer Tagesmutter unterzubringen. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen kann.

Bisher habe ich die Betreuungskosten immer selbst getragen, da mir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig ist. Allerdings belasten diese Kosten mein monatliches Budget erheblich, und ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, zumindest einen Teil davon steuerlich geltend zu machen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Kinderbetreuungskosten überhaupt absetzbar sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ich diese steuerlich geltend machen kann. Auch die Höhe des möglichen Steuervorteils ist mir unklar und ich würde gerne erfahren, wie ich diesen berechnen kann.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, ob und in welcher Höhe ich die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen kann? Gibt es bestimmte Nachweise, die ich erbringen muss, um die Kosten geltend zu machen? Und welche Schritte muss ich hierfür einleiten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Falk

Andreas Stricker

Sehr geehrte Frau Falk,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als alleinerziehende Mutter. Ich kann Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle relevanten Informationen dazu geben.

Grundsätzlich sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind und notwendig sind, damit Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Als alleinerziehende Mutter mit schulpflichtigen Kindern, die in der Betreuung einer Tagesmutter sind, erfüllen Sie diese Voraussetzungen in der Regel.

Sie können die Kosten für die Kinderbetreuung in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Hierbei gibt es eine Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Kind und Jahr, die absetzbar ist. Das bedeutet, dass Sie maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich absetzen können.

Um die Kosten für die Kinderbetreuung geltend zu machen, müssen Sie entsprechende Nachweise erbringen. Dazu gehören unter anderem Rechnungen oder Quittungen der Tagesmutter, aus denen hervorgeht, dass Sie die Betreuungskosten tatsächlich getragen haben. Es ist wichtig, dass die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt und bezahlt wurden, um sie steuerlich geltend machen zu können.

Um die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, sollten Sie das Formular "Anlage Kind" ausfüllen. Dort können Sie die Betreuungskosten eintragen und geltend machen. Falls Sie unsicher sind, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen sollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie dabei zu unterstützen.

Insgesamt kann die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als alleinerziehende Mutter eine finanzielle Entlastung für Sie bedeuten und Ihnen helfen, Ihr monatliches Budget zu entlasten.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker, Steuerberater

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Andreas Stricker