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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich meine Krankenversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung angeben?

Liebes Steuerberater-Team,

ich heiße Mia Vollmann und habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung. Ich bin selbstständig tätig und zahle monatlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Meine Frage ist, ob ich diese Beiträge in meiner Einkommensteuererklärung angeben kann und ob ich dadurch steuerlich entlastet werde.

Ich habe gehört, dass manche Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, bin mir aber unsicher, ob das auch für Krankenversicherungsbeiträge gilt. Ich würde gerne wissen, ob ich die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen kann, um meine Steuerlast zu reduzieren.

Ich mache mir Sorgen, dass ich vielleicht Geld verschenke, indem ich meine Krankenversicherungsbeiträge nicht in der Einkommensteuererklärung angebe. Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir sagen könnten, ob und wie ich meine Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Viele Grüße,
Mia Vollmann

Andreas Stricker

Liebe Mia Vollmann,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einkommensteuererklärung und den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als selbstständig Tätige, die monatlich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, ist es wichtig zu wissen, ob diese Beiträge steuerlich absetzbar sind und ob Sie dadurch eine steuerliche Entlastung erhalten können.

Grundsätzlich können Sie als Selbstständige Ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Diese Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden können. Durch die Angabe der Krankenversicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung können Sie also Ihre Steuerlast reduzieren und dadurch möglicherweise Geld einsparen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht in voller Höhe absetzbar sind. Es gibt bestimmte Höchstbeträge, die bei der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen gelten. Es lohnt sich also, Ihre Beiträge zur Krankenversicherung genau zu prüfen und in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um eine mögliche Steuerersparnis zu erzielen.

Um Ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung richtig anzugeben, sollten Sie Ihre Beitragsbescheinigung Ihrer Krankenkasse sorgfältig prüfen und die relevanten Beträge entsprechend in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung eintragen. Falls Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Beiträge korrekt angeben sollen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.

Insgesamt ist es also durchaus möglich und sinnvoll, Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und möglicherweise Geld zu sparen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung.

Viele Grüße,
Andreas Stricker

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