Wie verhält sich die Steuererklärung bei einem Minijob?
September 26, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Andreas Stricker
Sehr geehrte Steuerberaterin,
ich heiße Sophia Köhler und arbeite derzeit in einem Minijob. Ich bin mir unsicher, wie sich meine Steuererklärung in dieser Situation verhält und welche steuerlichen Aspekte ich beachten muss. Als Teilzeitbeschäftigte verdiene ich monatlich maximal 450 Euro und bin somit von der Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings frage ich mich, ob ich dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und welche Auswirkungen das auf meine Steuerlast haben könnte.
Momentan bin ich unsicher, ob ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss oder ob es mir ermöglicht wird, Steuern zurückzuerhalten. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle relevanten Informationen korrekt angebe und keine Steuervorteile verpasse. Daher wäre es hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, wie sich mein Minijob auf die Steuererklärung auswirkt und ob ich bestimmte Angaben oder Belege benötige.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir konkrete Tipps geben könnten, wie ich meine Steuererklärung im Fall eines Minijobs korrekt ausfüllen kann und welche potenziellen Fallstricke ich vermeiden sollte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung in Bezug auf Ihren Minijob. Als Steuerberater kann ich Ihnen gerne dabei helfen, die steuerlichen Aspekte in Ihrer Situation zu klären und Ihnen konkrete Tipps geben, wie Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass auch für Minijobber die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen hängen unter anderem von Ihrem Gesamteinkommen im Jahr ab. Da Sie monatlich maximal 450 Euro verdienen, sind Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie keine Steuern zahlen müssen.
Bei einem Minijob müssen Sie grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen, da der Verdienst unter dem steuerlichen Freibetrag liegt. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel keine Steuern nachzahlen müssen und auch keine Steuerrückzahlung zu erwarten haben. Es sei denn, Sie haben neben Ihrem Minijob noch andere Einkünfte, die den steuerlichen Freibetrag überschreiten.
Um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen, sollten Sie alle relevanten Einnahmen und Ausgaben angeben, auch wenn Ihr Minijob steuerfrei ist. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch eventuelle Renten- oder Versorgungsbezüge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Belege wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Quittungen sammeln und aufbewahren. Diese können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt als Nachweis dienen.
Insgesamt sollten Sie keine größeren Schwierigkeiten bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung haben, solange Sie alle relevanten Informationen korrekt angeben und keine steuerlichen Vorteile übersehen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?