Kann ich auch als Student eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Februar 7, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Andreas Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Benjamin Müller und bin Student im letzten Semester meines Bachelor-Studiums. In den letzten Jahren habe ich neben meinem Studium regelmäßig als Werkstudent gearbeitet und dadurch ein Einkommen erzielt. Nun frage ich mich, ob ich als Student auch verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Ich bin mir unsicher, da ich bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe und nicht genau weiß, wie das als Student funktioniert. Zudem mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise etwas falsch mache oder Steuervorteile nicht in Anspruch nehme, die mir zustehen könnten.
Könnten Sie mir bitte erklären, ob ich als Student verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Wenn ja, welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um alles korrekt auszufüllen? Gibt es auch als Student Möglichkeiten, Steuervorteile oder -erstattungen zu erhalten und wie kann ich diese nutzen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einkommensteuererklärung als Student. Es ist durchaus möglich, dass auch Studenten verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, insbesondere wenn sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben. Als Werkstudent haben Sie Einkommen erzielt, das steuerpflichtig ist und daher müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Um Ihre Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigungen von Ihrem Arbeitgeber, Belege für Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur), Belege für Sonderausgaben (z.B. Studiengebühren, Krankenversicherungsbeiträge) und eventuell auch Bescheinigungen über erhaltenes BAföG oder Stipendien. Diese Unterlagen sind wichtig, um Ihre steuerlichen Pflichten und mögliche Steuervorteile korrekt zu erfassen.
Als Student haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Steuervorteile wie den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich geltend zu machen. Auch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungskosten, wie zum Beispiel Studiengebühren oder Fachliteratur, als Sonderausgaben absetzen. Darüber hinaus können Sie auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen, wenn Sie keine Familienversicherung mehr in Anspruch nehmen können.
Um die Steuervorteile und -erstattungen als Student nutzen zu können, ist es ratsam, sich von einem professionellen Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen. Zudem kann ein Steuerberater Ihnen auch bei Fragen zu steuerlichen Themen weiterhelfen und Sie über aktuelle steuerliche Regelungen informieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker
Steuerberater
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