Wie hoch ist der Grundfreibetrag und ab welchem Einkommen muss ich Steuern zahlen?
Februar 9, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Andreas Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jenny Weise und benötige dringend Ihre Hilfe bei meiner Einkommensteuererklärung. Ich habe gehört, dass es einen Grundfreibetrag gibt, ab dem man keine Steuern zahlen muss. Allerdings bin ich mir unsicher, wie hoch dieser Freibetrag eigentlich ist und ab welchem Einkommen ich Steuern zahlen muss.
Zurzeit arbeite ich in einem Teilzeitjob und verdiene monatlich etwa 1.200 Euro brutto. Zusätzlich habe ich in diesem Jahr auch Einnahmen aus einem Minijob sowie aus Zinserträgen auf meinem Sparkonto. Insgesamt komme ich auf ein jährliches Bruttoeinkommen von circa 15.000 Euro.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich bisher noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe und nicht weiß, ob ich überhaupt steuerpflichtig bin. Ich möchte gerne alles korrekt und rechtzeitig erledigen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Können Sie mir bitte genau erklären, wie hoch der Grundfreibetrag aktuell ist und ab welchem Einkommen ich Steuern zahlen muss? Gibt es eventuell auch Möglichkeiten, um meine Steuerlast zu minimieren oder von bestimmten Steuervorteilen zu profitieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Weise
Sehr geehrte Frau Weise,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung. Ich kann Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle Informationen geben, die Sie benötigen, um Ihre Steuersituation zu klären.
Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Punkt in der Einkommensteuer. Für das Jahr 2021 beträgt er 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Das bedeutet, dass Sie als Single erst ab einem Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag steuerpflichtig werden. In Ihrem Fall mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 15.000 Euro liegen Sie noch unterhalb des Grundfreibetrags und sind somit nicht steuerpflichtig.
Allerdings sollten Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben, da Sie Einnahmen aus einem Minijob und Zinserträgen haben. Diese Einnahmen müssen zwar nicht versteuert werden, aber das Finanzamt möchte darüber informiert sein. Durch die Abgabe der Steuererklärung können Sie auch eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückfordern.
Es gibt auch Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu minimieren oder von Steuervorteilen zu profitieren. Zum Beispiel können Sie Werbungskosten geltend machen, die mit Ihrem Job zusammenhängen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Arbeitsmittel. Auch Sonderausgaben wie Spenden oder Versicherungsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden. Es lohnt sich also, alle relevanten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erledigung Ihrer Steuerangelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker
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