Kann ich meine Reisekosten für dienstliche Fahrten in der Einkommensteuererklärung angeben?
August 1, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Andreas Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Max Fritsche und bin selbstständiger Unternehmer im Bereich IT-Dienstleistungen. In meinem Geschäftsfeld ist es notwendig, regelmäßig zu Kundenterminen und Projekten zu reisen. Dabei fallen natürlich eine Menge Reisekosten an, wie beispielsweise Spritkosten, Mautgebühren, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen.
In der Vergangenheit habe ich diese Kosten immer selbst getragen, ohne sie in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, diese Reisekosten steuerlich geltend zu machen und ob dies überhaupt sinnvoll ist. Ich mache mir Sorgen, dass ich vielleicht Geld verschenke, indem ich diese Kosten nicht absetze.
Könnten Sie mir bitte erklären, ob und in welcher Höhe ich meine Reisekosten für dienstliche Fahrten in der Einkommensteuererklärung angeben kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, damit diese Kosten steuerlich absetzbar sind? Und wie genau gebe ich diese Kosten in der Steuererklärung an?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da ich mich in steuerlichen Angelegenheiten nicht so gut auskenne. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Fritsche
Sehr geehrter Herr Fritsche,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Reisekosten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Als selbstständiger Unternehmer im Bereich IT-Dienstleistungen ist es tatsächlich sehr wichtig, die entstandenen Reisekosten korrekt anzugeben, um möglicherweise Steuervorteile nutzen zu können.
Grundsätzlich können Sie die entstandenen Reisekosten für dienstliche Fahrten in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Sprit, Mautgebühren, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen. Diese Kosten mindern Ihren Gewinn und damit auch Ihre Steuerlast.
Damit die Reisekosten steuerlich absetzbar sind, müssen diese beruflich veranlasst und notwendig sein. Das bedeutet, dass die Reisen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen und zur Erzielung von Einnahmen erforderlich sind. Zudem müssen Sie die Kosten durch entsprechende Belege nachweisen können. Es ist also wichtig, alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren.
In Ihrer Steuererklärung geben Sie die Reisekosten in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) an. Dort können Sie alle Betriebsausgaben, also auch die Reisekosten, eintragen und gegenüber den Einnahmen verrechnen. Falls Sie die Anlage EÜR nicht nutzen, können Sie die Reisekosten auch direkt in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) angeben.
Es ist durchaus sinnvoll, die Reisekosten in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, da Sie dadurch Ihre Steuerlast reduzieren können. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Angaben korrekt und vollständig sind, um möglichen Nachfragen seitens des Finanzamts vorzubeugen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker
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