Kann ich meine Studiengebühren steuerlich geltend machen?
Februar 8, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Andreas Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Paula Otremka und studiere derzeit an der Universität. Im Laufe meines Studiums habe ich erhebliche Studiengebühren bezahlt und frage mich nun, ob ich diese Steuererklärung geltend machen kann.
Die Studiengebühren belaufen sich auf einen beträchtlichen Betrag und haben mein Budget stark strapaziert. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Studiengebühren nicht steuerlich absetze.
Ich habe bereits einige Recherchen im Internet durchgeführt, aber bin mir nicht sicher, ob ich alle relevanten Informationen gefunden habe. Deshalb wende ich mich an Sie, um Klarheit zu bekommen.
Können Sie mir bitte erklären, ob und in welchem Umfang ich meine Studiengebühren steuerlich geltend machen kann? Gibt es möglicherweise bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten abzusetzen? Und welche Unterlagen benötige ich, um den Steuerabzug zu beantragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Klärung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Otremka
Sehr geehrte Frau Otremka,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen, insbesondere wenn die Studiengebühren einen beträchtlichen Betrag ausmachen und Ihr Budget strapazieren. Gerne erkläre ich Ihnen, wie Sie möglicherweise Ihre Studienkosten steuerlich geltend machen können.
Grundsätzlich können Studiengebühren als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es sich um eine Erstausbildung oder ein Erststudium handeln muss. Das bedeutet, dass die Ausbildung oder das Studium dazu führen muss, dass Sie einen Beruf ausüben können. Kosten für eine Weiterbildung sind hingegen als Werbungskosten absetzbar.
Um die Studiengebühren steuerlich absetzen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Ausbildung oder das Studium beruflich veranlasst sein muss und in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit steht. Außerdem dürfen die Kosten nicht anderweitig erstattet werden, zum Beispiel durch Stipendien oder andere Fördermittel.
Für den Steuerabzug benötigen Sie in der Regel die entsprechenden Nachweise über die Studiengebühren, wie zum Beispiel Zahlungsbelege, Kontoauszüge oder eine Bescheinigung der Hochschule. Diese Unterlagen sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf der Steuererklärung beifügen.
Es ist empfehlenswert, sich in Ihrem konkreten Fall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen berücksichtigen und keine steuerlichen Vorteile verschenken. Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Absetzung Ihrer Studiengebühren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker
Steuerberater
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