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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Wie funktioniert die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Xenia Meyer und habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in meiner Einkommensteuererklärung. In diesem Jahr habe ich einige Renovierungsarbeiten in meinem Haus durchführen lassen und möchte gerne wissen, wie ich die Kosten steuerlich geltend machen kann.

Die Renovierungsarbeiten umfassten unter anderem die Erneuerung des Dachs, die Installation einer neuen Heizungsanlage und die Renovierung des Badezimmers. Insgesamt habe ich dafür einen hohen Betrag bezahlt und würde gerne wissen, ob und in welcher Höhe ich diese Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kann.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise etwas falsch mache oder wichtige Informationen über die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nicht kenne. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, wie ich die Handwerkerkosten in meiner Einkommensteuererklärung richtig angebe und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Könnten Sie mir bitte ausführlich erläutern, wie die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen funktioniert und welche Schritte ich bei der Angabe der Kosten in meiner Steuererklärung beachten muss? Gibt es bestimmte Nachweise, die ich vorlegen muss, um die Kosten absetzen zu können? Und welche Höchstgrenzen gelten für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Meyer

Andreas Stricker

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es freut mich, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, da es in der Tat einige wichtige Punkte zu beachten gibt.

Grundsätzlich können Handwerkerleistungen, die im Rahmen von Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in Ihrem selbstgenutzten Wohnraum durchgeführt werden, steuerlich absetzbar sein. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten am Dach, an der Heizungsanlage oder im Badezimmer, wie von Ihnen genannt. Die Kosten hierfür können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Um die Handwerkerkosten in Ihrer Steuererklärung richtig anzugeben, sollten Sie die Rechnungen und Zahlungsbelege sammeln und aufbewahren. Diese dienen als Nachweis für die durchgeführten Arbeiten und die dafür angefallenen Kosten. Es ist wichtig, dass die Rechnungen auf Ihren Namen ausgestellt sind und die Leistungen eindeutig beschreiben.

Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist allerdings begrenzt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie maximal 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr. Für Handwerkerleistungen, die im Rahmen von Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, gibt es zusätzlich eine Begrenzung von 1.200 Euro pro Jahr.

Um die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, können Sie die entsprechenden Beträge in der Anlage AUS (Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) eintragen. Dort können Sie auch angeben, wie viel Sie bereits an Vorauszahlungen geleistet haben, falls dies zutrifft.

Ich empfehle Ihnen, sich genau über die geltenden Regelungen und Begrenzungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die Handwerkerkosten korrekt in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker

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Andreas Stricker