Einnahmeüberschußrechnung (EÜR)
April 11, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Hallo,
gemäß § 3d Abs. 4 UStG möchte wir auf die Anwendung der Lieferschwelle für 4 EU Mitgliedsstaaten (Frankreich, England, Spanien und Italien) verzichten und Lieferungen an Privatpersonen dort versteuern.
Wie werde diese Betriebseinnahmen in der EÜR behandelt? Werden sie als "nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen" in Zeile 12 (EÜR 2010) eingetragen? Wenn ja, netto oder brutto?
Wie werden die an die Finanzämter in Frankreich, England, Spanien und Italien zu zahlende Umsatzsteuer bei den Betriebsausgaben erfasst?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Ich gehe nach Ihrer Sachverhaltsschilderung davon aus, dass Sie Unternehmer (kein Kleinunternehmer) sind und an Privatpersonen im EU-Ausland Waren versenden.
Sie meinten sicher § 3c Abs. 4 UStG als Rechtsgrundlage, da § 3d Abs.4 UStG nicht existiert.
Die Einnahmen können Sie als "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtige Lieferungen" erfassen (#8320, falls Sie mit SKR 03 buchen), ansonsten ist Zeile 12 (EÜR 2010) "nicht umsatzsteuerbare BE" richtig.
Die Beträge sind netto einzutragen.
Die an Finanzämter im Ausland zu zahlende USt entweder in Zeile 45 "an das Finanzamt gezahlte USt" oder in Zeile 47 "übrige unbeschränkt abziehbare BA" eintragen.
Auf alle Fälle müssen Sie aber die Sachverhalt gut dokumentieren (USt-Erklärungen an FA EU-Ausland aufheben), um dem dt. FA bei Nachfragen die USt-Sachverhalte aufzeigen zu können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunfte geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
RAin /StBin
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