Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einnahmeüberschußrechnung (EÜR)

Hallo,

gemäß § 3d Abs. 4 UStG möchte wir auf die Anwendung der Lieferschwelle für 4 EU Mitgliedsstaaten (Frankreich, England, Spanien und Italien) verzichten und Lieferungen an Privatpersonen dort versteuern.

Wie werde diese Betriebseinnahmen in der EÜR behandelt? Werden sie als "nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen" in Zeile 12 (EÜR 2010) eingetragen? Wenn ja, netto oder brutto?

Wie werden die an die Finanzämter in Frankreich, England, Spanien und Italien zu zahlende Umsatzsteuer bei den Betriebsausgaben erfasst?


Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Ich gehe nach Ihrer Sachverhaltsschilderung davon aus, dass Sie Unternehmer (kein Kleinunternehmer) sind und an Privatpersonen im EU-Ausland Waren versenden.
Sie meinten sicher § 3c Abs. 4 UStG als Rechtsgrundlage, da § 3d Abs.4 UStG nicht existiert.

Die Einnahmen können Sie als "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtige Lieferungen" erfassen (#8320, falls Sie mit SKR 03 buchen), ansonsten ist Zeile 12 (EÜR 2010) "nicht umsatzsteuerbare BE" richtig.

Die Beträge sind netto einzutragen.

Die an Finanzämter im Ausland zu zahlende USt entweder in Zeile 45 "an das Finanzamt gezahlte USt" oder in Zeile 47 "übrige unbeschränkt abziehbare BA" eintragen.
Auf alle Fälle müssen Sie aber die Sachverhalt gut dokumentieren (USt-Erklärungen an FA EU-Ausland aufheben), um dem dt. FA bei Nachfragen die USt-Sachverhalte aufzeigen zu können.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunfte geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
RAin /StBin

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Steuerberater ist auf alles eingegangen, alles super."
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Frage Abends gestellt, morgens beantwortet. Top"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Sehr, ich wünschte es gäbe in meiner Nähe so tolle Steuerberater"

Experte für Einkommensteuererklärung

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

Amberg

Beratung

Allgemeine steuerliche Beratung
Existenzgründungsberatung
Beratung bei Generationswechsel und Unternehmensnachfolge
Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten
Beratung hinsichtlich steuerstrafrechtlicher Sachverhalte und Vertretung in Steuerstrafverfahren
Vertretung und Beratung in Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor Finanzbehörde, Finanzgericht und Bundesfinanzhof
Beistand und Beratung im Besteuerungsverfahren und bei Betriebsprüfungen
Steuerbelastungsvergleich / Rechtsformwahlberatung
Steuerliche Beratung bei Vertragsgestaltungen

Erstellung von

Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler
§ 4 (3)-EStG-Rechnungen
Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Erklärungen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer, Bedarfsbewertung

Finanzbuchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Lohnbuchhaltung

vollständiges Profil