Getrennt oder Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuererklärung
April 14, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Hallo,
ich habe vom 01. Januar 2012 bis Ende März 2012 monatlich 4100 Euro brutto verdient und habe dann Ende März 2012 eine Abfindung von 150.000 Euro bekommen.
Ich war dann vom 01. April 2012 bis zum 23.07.2012 arbeitslos und habe Lohnersatzleistungen von ca. 5500 Euro erhalten.
Ab dem 24.07.2012 habe ich eine neue Tätigkeit aufgenommen und dann bis Ende Dezember 2012 monatlich 5250 Euro brutto erhalten.
Meine Frau war im ganzen Jahr 2012 voll berufstätig und hat 3000 Euro brutto im Monat verdient.
Wir hatten von Anfang Januar 2012 bis Ende Juli 2012 die Lohnsteuerklassen 4/4 und haben ab dem 01. August 2012 bis heute auf Lohnsteuerklasse 3 ( meine Frau ) und 5 ( Ich ) gewechselt.
Da jetzt die Einkommenssteuerveranlagung ansteht, ist meine Frage, inwieweit wir zusammen - oder getrennt veranlagt werden sollen.
Ich habe bereits alle Unterlagen an einen Lohnsteuerhilfeverein in meiner Nähe gegeben - wo ich momentan aber nicht mehr sicher bin, ob dies die beste Lösung war - da seine Aussagen nicht ganz klar für mich sind !
Ich freue mich auf Ihre Antwort !
Mit besten Grüßen
Oliver S.
Lieber Oliver S.,
die Frage kann m.E. hier im Rahmen des Forums und im Hinblick auf Ihren Einsatz nicht erschöpfend oder zielsicher beantwortet werden. Gerne sage ich Ihnen auch warum:
Wenn der Lohnsteuerhilfeverein alle Zahlen vorliegen hat (und zwar nicht nur die Bruttolöhne, sondern auch die Lohnsteuerabzüge, Sonderausgaben, Werbungskosten etc?.), dann müsste das Berechnungsprogramm eigentlich eine eindeutige Antwort liefern können. Daher vielleicht noch eine kurze Rückmeldung, inwiefern die Aussagen des Lohnsteuerhilfevereins nicht eindeutig waren.
Es ist unmöglich, nur mit Ihren Zahlen eine Steuer zu ermitteln, das müsste man alles eingeben samt Lohnsteuerabzug etc.
Man kann aber grundsätzlich Folgendes sagen:
In Ihrem Fall könnte eine getrennte Veranlagung günstiger sein, weil Sie u.a. in nicht unerheblichem Umfang steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt bezogen haben (Arbeitslosengeld), die bei Zusammenveranlagung die Steuerlast des anderen Partners "infizieren" würden, weil auch dessen Einkommen dem erhöhten Steuersatz unteworfen werden. Daher ist die getrennte Veranlagung immer bei "Progressionseinkünften" zu prüfen. Hat das der LStHV auch so gesehen?
Wenn ich es richtig vestehe, haben Sie ab August zugunsten Ihrer Frau ein geringeres Netto in Kauf genommen. Die Klasse 3/5 kann in bestimmten Fällen zu Nachzahlungen führen.
Ich würde Ihnen tatsächlich empfehlen, alle Zahlen für die Steuererklärung zu erfassen. Jedes einigermassen brauchbare Programm kann die Prüfung der Zusammen- und Getrenntveranlagung mit einem Klick vornehmen.
Ich bedauere, keine zielsichere Aussage treffen zu können, denn hier spielen zu viele Faktoren hinein...
Hat es wenigstens ein bischen geholfen?
Viele Grüße
Patrick Färber
StB
patrickfaerber@arcor.de
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