Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung
März 19, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat Ende November 2011 eine kleine Eigentumswohnung ersteigert, die momentan vermietet ist. Da sie zur Zeit noch bei uns wohnt, wird sie erst in ca. 1-2 Jahren in Ihre 4-Wände einziehen.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2011 hat sie Einnahmen aus Vermietung (für Dezember) eingetragen.
Frage:
Kann Sie bedenkenlos Ausgaben wie AfA, Zinsen und Nebenkosten zukünftig für die Zeit der Vermietung (1-2 Jahre)geltend machen oder gibt es hier eine Mindestlaufzeit des Mietvertrages? Ich bin mir nicht sicher ob die Einkommenssteuer wegen z.B. zu kurzer Mietzeit nachträglich nicht nachgerechnet wird.
Die Nebenkostenabrechnung wird von der Hausverwaltung jedes Jahr im Herbst vorgelegt. Soll sie für die ESt.-Erklärung (Frist Ende Mai) immer nur die im Vorjahr real bezahlten Nebenkosten geltend machen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Wenn Ihre Tochter die Wohnung mit der Überschusserzielungsabsicht vermietet, liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Dabei ist die Laufzeit des Mietvertrags zunächst unerheblich. Wichtig ist die Überschusserzielungsabsicht.
Afa, Finanzierungsaufwendungen und Nebenkosten gehören zu den typischen Werbungskosten. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
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