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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Nebeneinkünfte als Angestellter

Sehr geehrte Steuerexperten,

als Angestellt habe ich eine versicherungspflichtige, nichtselbständige Hauptbeschäftigung.
Momentan bin ich am Überlegen, mein Gehalt durch Zusatzarbeiten bei Veranstaltungen in der vom AG gelegentlich an Privatleute gemieteten Kantine als Aufsichtsperson/Hauswart etwas nachzubessern.

Der AG würde die Raumnutzung mit dem Mieter abrechnen, mit dem Aufsichtspersonal möchte aber nichts zu tun haben. Es handelt sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, eine Minijob-Lösung käme aber aus dem o.g. Grund leider nicht in Frage.

Für meine Tätigkeit würden mich der Mieter direkt bezahlen (im Durchschnitt ca. 100 € – 150 € im Monat) und ich müsste dieses Einkommen bei meiner Einkommenssteuererklärung am Jahresende berücksichtigen.
Kommt aber der Zusatzverdienst auf unser Familieneinkommen oben drauf gehe ich davon aus, lohnt sich der Aufwand wegen der Steuerlast nicht mehr.

Meine Frage:
Wäre es in diesem Fall möglich, die Steuer niedriger zu halten (z.B. durch Anmeldung als Gewerbe-/Freiberuf oder getrennten, niedrigeren Steuersatz nur für diese geringfügige Nebenbeschäftigung, abgekoppelt von unserem Familieneinkommen)?

VIELEN DANK

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Leider ist in Ihrem Fall eine solche Trennung nicht möglich. Aus steuerlicher Sicht erzielen Sie durch die Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung allerdings gesondert erklären müssen.

Zur Besteuerung werden aber alle Ihre Einkünfte zusammengerechnet und darauf der Steuersatz ermittelt.

Man könnte jetzt noch auf die Idee kommen, die Tätigkeit in eine durch Sie zu gründende GmbH oder UG auszugliedern. Allerdings ergibt sich dadurch ein nicht unerheblicher weiterer Aufwand, der die Steuerersparnis vermutlich überkompensiert.

Die einzige Lösung wäre in der Tat ein Minijob, der aber leider nicht in Betracht kommt.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Oliver Burchardt