Abssetzbarkeit eines Hausmeisters in Teilzeit
April 6, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Ich arbeitet zu 70 Prozent als Krankenschwester somit nicht selbstständig und besitze drei möblierte Ferienappartments.
Da ich immer darauf achte, dass diese länger als sechs Monate vermietet sind betreibe ich keine Gewerbe.
Jedoch benötige ich für Reparatur , Reinigung und Pflege für 9Stunden in der Woche eine Teilzeitkraft für 450 Euro
brutto.
Nun meine Frage : Kann ich diese mit den Wohnungen verbundene Tätigkeit absetzen und wenn ja wo?
In der Anlage V bei jeder Wohnung aufgesplittet oder....?
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Auch wenn Sie die Ferienappartments nicht gewerblich vermieten, sind die Aufwendungen in Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften steuerlich absetzbar. Sie Aufwendungen für den Hausmeister sind Werbungskosten. Ebenso absetzbar sind dei Sozialabagben, die durch das Beschäftigungsverhältnis abgeführt werden müssen.
Die Aufwendungen sind in der Anlage V zu erklären. Es empfiehlt sich, die Hausmeisterkosten gesondert darzustellen und dann jeweils ein Drittel in den verschiedenen Anlagen einzutragen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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