Fortbildung: Reisekostenpauschale in Fahrgemeinschaft
April 3, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
ich habe in 2011 eine Fortbildung im 300km entfernten Berlin verbracht; idR 2 Tagen alle 2 Wochen. Die Fahrt habe ich mit 2 "Mitstudenten" bestritten, wobei wir eine Fahrgemeinschaft gebildet haben, sodass ich jedes 3. Mal mit dem eigenen PKW gefahren bin.
Kann ich für die Fahrten als Beifahrer ebenfalls die Reisekostenpauschale (volle km Hin- und zurück) steuerlich geltend machen?
Danke und Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nein, anders als bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die die Entfernungspauschale unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt, sind bei den Fahrtkosten nur der eigene Aufwendungen absetzbar. Es sind also nur die Fahrten absetzbar, die Sie auch bezahlen. Das gleiche gälte, falls Ihnen die Mitfahrer die Kosten erstatten, bzw. Sie als Beifahrer ein Entgelt entrichten würden. Die Aufwandsverteilung erfolgt hier durch abwechselnde Fahrten, was im Ergebnis dasselbe Ergebnis bringt.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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