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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Firmenwagenversteuerung Wohnung-Arbeitsstätte - Liquiditätsschonen

Gibt eine liquiditätsschonene Versteuerungsmöglichkeit, wenn der Weg Wohnung-Arbeitsstätte 80 km ist, z.B. durch einen eingetragenen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte in Höhe des 0,03% vom Neupreis des Wagens? Wie erfolgt die Berechnung bei einem angenommen Neuwagenpreis von €40.000,- und was wären die nächsten Schritte? Wie verhält es sich mit der Pendlerpauschale?

Ich hätte Anspruch auf einen Firmenwagen von meinem Arbeitgeber. Doch mein Arbeitgeber versteuert den geldwerten Vorteil aus dem Weg Wohnung-Arbeitsstätte nicht nach der aktuell gültigen Regelung, die sich nach tatsächlicher Nutzung errechnet. Der monatliche Aufwand hieraus ist für mich nicht tragbar, auch wenn meines Wissens im Jahr drauf zur Einkommensteuererklärung ich dies zurückerstattet bekommen würde. Ich möchte weiterhin mit der Bahn (persönliche Jahreskarte!) die 80km in die Arbeit fahren. Ich würde maximal 1km täglich zum Bahnhof fahren. Meistens jedoch weiterhin mit dem Zweitwagen.
Die Privatnutzung ist ausdrücklich erlaubt, auch für Lebenspartner.
Die Versteuerung nach der 1%-Regel ist ok und verstanden.

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung möchten Sie gern die monatliche Belastung durch den Lohnsteuerabzug senken. Dafür können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf eine Eintragung des Lohnsteuerfreibetrags nach § 39a EStG auf Ihrer Lohnsteuerkarte stellen. Sie haben bei regelmäßigen Fahrten zu Ihrer Arbeitsstätte einen Entfernungspauschal von 80*0,3*230=5 520 EUR, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr. Bei der Berechnung der Werbungskosten ist der Listenpreis des Firmenwagens unerheblich. Der Betrag 4500 EUR (ggfs. noch weitere Werbungskosten) ist höher als 1 000 EUR. Daher können Sie die Werbungskosten als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Eingetragener Freibetrag wird bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugsbetrags berücksichtigt. Somit werden Sie monatlich mehr Nettogehalt ausgezahlt bekommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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