Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kleinunternehmer 17500 überschritten

Hallo.

Ich habe heute meine Einkommensteuererklärung abgeschlossen. Ich bin Kleinunternehmer und nehme die KUR in Anspruch. Leider musste ich heute feststellen, dass ich mich bei meiner Aufrechnung Anfang des Jahres verrechnet hatte und ich über die 17500 Umsatz in 2011 gekommen bin. Ich hatte einen Umsatz von 22650. Leider habe ich in 2012 weiterhin keine MwSt. ausgewiesen. Muss ich das ab sofort nun tun und was mache ich mit den 2012 gestellten Rechnungen ohne MwSt.? Gibt es auch eine Möglichkeit, dass ich erst ab 2013 MwSt. ausweisen muss und ich 2012 noch die KUR in Anspruch nehmen kann?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragenstelller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fraglich ist in welcher Höhe Sie 2012 und 2013 Umsätze erzielen werden.

Die Voraussetzung der Kleinunternehmer Regel ist, dass Sie im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro und im laufenden Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht übersteigen.

Maßgebend ist hierbei eine von Ihnen am Anfang des Jahres erstellte Prognose wie hoch Ihre Umsätze in 2012 sein werden.

Wenn Sie davon ausgehen konnten, dass Sie die Umsatzgrenze von 50.000 Euro übersteigen, dann hätten Sie alle Ihre Rechnungen ab den 1. Januar 2012 mit der Umsatzsteuer ausstellen müssen.

Wenn Ihre Prognose jedoch ergab, dass Sie in 2012 unter der Umsatzgrenze von 50.000 Euro bleiben, ist es richtig für das gesamte Jahr die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Für 2013 gilt, dass Sie Ihre tatsächlichen Umsätze aus dem Geschäftsjahr 2012 ermitteln müssen.

Liegen diese Umsätze unter 17.500 Euro müssen Sie eine Prognose erstellen, wie hoch die Umsätze in 2013 werden. Werden Sie mehr als 50.000 Euro erzielen, müssen Sie in allen Ihren Rechnungen ab den 1. Januar 2013 Umsatzsteuer ausweisen. Werden Sie weniger als 50.000 Euro erzielen, bleiben Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Haben Sie in 2012 mehr als 17.500 Euro erzielt, müssen Sie ab den 1. Januar 2013 Rechnungen mit der Umsatzsteuer ausweisen.

Sie sollten Ihrer Steuererklärung ein Schreiben beilegen, welche Umsätze Sie in 2012 erwarten. Erwarten Sie Umsätze unter 50.000 Euro, dann sollten hinzufügen, dass Sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. So ist das Finanzamt ausreichend informiert und Sie sind auf der sicheren Seite.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Wirtschaftsprüfer André Hintz