prviate Rentenversicherung
Juni 4, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Guten Tag, ich habe folgendes Problem:
Meine Steuererklärungen habe ich bisher immer selbst erstellt und von einem sehr guten Bekannten im Beratungscenter des Finanzamtes überprüfen lassen und dann engereicht. Aus ganz persönlichen Gründen habe ich in den Einkommensteuererklärungen 2006 und folgende Jahre eine nicht existente privat Rente erklärt aufgrund folgender Motivation:
Ich beziehe nur eine sehr kleine Rente aus der gestzlichen
Rentenversicherung und wollte ganz einfach vor meinem guten
Bekannten gut dastehen und weiter vermeiden, dass im Bekanntenkreis möglicherweise über meine Rentensituation
gesprochen wird.
Bisher hat von seiten des Finanzamtes niemand nach dieser Rente gefragt. Jetzt ist ein neuer und sehr akribischer Sachbearbeiter für mich zuständig und fordert einen Nachweis über die Höhe des Rentenbetrages.
Diesen Nachweis kann ich natürlich nicht erbringen und will
auch hier gar nichts verheimlichen. Fragen an Sie:
1. Habe ich gegen irgendwelche Gesetzte oder Verordnungen
verstossen. Eine Steuerhinterziehung liegt ja nicht vor,
nach dem ich mehr versteuert habe, als ich eigentlich
mußte, was sich in der Praxis jedoch bisher nicht ausge-
wirkt hat, nachdem das zu versteuernde Einkommen aufgrund
anderweitiger Verluste immer im Minus war.
2. Muß ich mit irgendwelchen Repressalien rechnen, z.B.
Steuerprüfung oder Steuerfahndung, nachdem die Sache
für die Steuerverwaltung möglicherweise nicht glaubhaft
ist.
3. Wie und was soll ich dem Finanzamt antworten.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Sie haben eine nicht existente Rente erklärt und "versteuert". Kein anderer hat die steuerlichen Rentenzahlungen steuermindernd geltend gemacht.
Damit haben Sie steuerlich keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen, da das gemeinsame Tatbestandmerkmal der Steuerverkürzung bzw. Steuerverkürzung auf Zeit nicht vorliegt. Hinsichtlich anderer Gesetze und Ordnungswidrigkeiten kann ich im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte erteilen.
Allerdings schildern Sie, dass Sie anderweitig Verluste erzielt haben, und deswegen Ihr zu versteuerndes Einkommen immer im Minus war.
Hier ist zu unterschieden:
Sollten Sie die Verluste in den Jahren seit 2006 aufgebaut haben, d.h. immer einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erzielt haben, haben Sie durch die "Besserrechnung" zu niedrige Verlustvorträge erhalten. Somit haben Sie nicht einmal hinsichtlich eines Verlustvortrags einen Vorteil erlangt.
Sollten in den entsprechenden Jahren Verlustvorträge "verbraucht" worden sein, haben Sie ggfl. durch die Besserrechnung die Verrechnung der Verluste verhindert und damit den Verlustvortrag "konserviert". Hier hätten Sie zwar dann einen Vorteil erlangt, aber auch hier keine zu niedrige Steuer gezahlt.
Ich kann also in keiner Hinsicht ein Steuerverkürzung erkennen.
Wenn Ihre Angaben für das Finanzamt nicht glaubhaft sind und in irgendeiner Weise Anhaltspunkte für eine anderweitige Steuerhinterziehung gegeben wären, ist ggf. mit einer Steuerprüfung/Betriebsnahen Veranlagung zu rechnen. Nach Ihren Angaben ist dies jedoch nicht der Fall. Aufgrund der zu hohen Einkünfteerklärung allein kann meines Erachtens nach keine Steuerprüfung und schon gar keine Fahndung durchgeführt werden.
Da der Sachbearbeiter nachgefragt hat, sollten Sie nunmehr den unrichtigen Sachverhalt aufdecken und dem Finanzamt mitteilen, dass die Rente nicht besteht und bei Nachfrage die Situation schildern.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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