Pendlerpauschale
Oktober 15, 2009 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Folgende Konstellation :
Mein Ehemann und ich arbeiten in demselben Betrieb. Wir haben jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten. Fahren daher mit getrennten Fahrzeugen. Einfache Strecke 93 km ! Können wir BEIDE einen Freibetrag für die KM-Pauschale auf der Lohnsteuerkarte beantragen ? Wenn ja, in wlecher Höhe bei 140 Arbeitstagen ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ja, Sie können, jeder für sich die Entfernungspauschale geltend machen, die sich folgt errechnet:
93km x 0,30 x 140 Arbeitstage = 3.906 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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