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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (Erststudium nach vorheriger Absolvierung einer Berufsausbildung)

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin und ich haben beide eine Ausbildung zum Bankkaufmann/kauffrau gemacht bevor Sie auf Lehramt studiert hat und ich BWL. Wir haben beide das Studium Anfang 2006 abgeschlossen und uns bisher mit der steuerlichen Absetzbarkeit von unseren Ausbildungskosten nicht beschäftigt.

Meine Frage lautet, ob es heute (Veranlagungszeitraum 2009) noch möglich ist die immensen Kosten, die uns während dieser vierjährigen Ausbildung entstanden sind (eigener Hausstnad, Studiengebühren, Lehrmittel etc.) noch nachträglich in der Steuererklärung 2009 anzusetzen.

Für eine gelegentliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Bergs

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantwoten möchte:

Nach dem BFH-Urteil vom 18.06.2009 (VI R 14/07) können die Kosten für ein Erststudium dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da bereit eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

Vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben können auf spätere, positive Einkünfte z.B. aus nicht selbst. Arbeit angerechnet werden. Durch Abgabe der Einkomensteuererklärung 2003, 2004 und 2006 können Sie innerhalb der der 4-jährigen Verjährungsfrist und den 3 Jahren Anlaufhemmung diese Verluste durch das Finanzamt feststellen lassen, wobei das Jahr 2003 bis zum 31.12.2010 beim Finanzamt eingereicht sein muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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