Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (Erststudium nach vorheriger Absolvierung einer Berufsausbildung)
März 12, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin und ich haben beide eine Ausbildung zum Bankkaufmann/kauffrau gemacht bevor Sie auf Lehramt studiert hat und ich BWL. Wir haben beide das Studium Anfang 2006 abgeschlossen und uns bisher mit der steuerlichen Absetzbarkeit von unseren Ausbildungskosten nicht beschäftigt.
Meine Frage lautet, ob es heute (Veranlagungszeitraum 2009) noch möglich ist die immensen Kosten, die uns während dieser vierjährigen Ausbildung entstanden sind (eigener Hausstnad, Studiengebühren, Lehrmittel etc.) noch nachträglich in der Steuererklärung 2009 anzusetzen.
Für eine gelegentliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bergs
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantwoten möchte:
Nach dem BFH-Urteil vom 18.06.2009 (VI R 14/07) können die Kosten für ein Erststudium dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da bereit eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
Vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben können auf spätere, positive Einkünfte z.B. aus nicht selbst. Arbeit angerechnet werden. Durch Abgabe der Einkomensteuererklärung 2003, 2004 und 2006 können Sie innerhalb der der 4-jährigen Verjährungsfrist und den 3 Jahren Anlaufhemmung diese Verluste durch das Finanzamt feststellen lassen, wobei das Jahr 2003 bis zum 31.12.2010 beim Finanzamt eingereicht sein muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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