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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Vorweggenommene Werbungskosten GmbH-Kauf

Im Rahmen meiner ESt.-Erklärung 2007 habe ich "vorab entstandene, vergebliche Werbungskosten" im Zusammenhang mit einem geplanten Kauf von 75,1% einer GmbH (share-deal) in Höhe von TEUR 18 geltend gemacht. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Due-Dilligence-Kosten (TEUR 15) einer WP-Gesellschaft sowie Reise-/Übernachtungs-/Verpflegungskosten (TEUR 3). Der Unternehmenskauf ist dann kurz vor Abschluss gescheitert.Das Finanzamt hat die Tatsache der vorweggenommenen Kosten, auch wenn keine Einnahmen erzielt wurden, zwar akzeptiertr, mir die Kosten aber nicht anerkannt, da sie die Vermögenssphäre beträfen. Ich bin aber der Auffassung, dass es entweder Anschaffungsnebenkosten aus der Einkunftsart Kapitalvermögen oder, da ich als Geschäftsführer angestellt worden wäre, aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Einen Einspruch hat das Finanzamt abgewiesen, so dass ich nunmehr klagen müßte. Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten?

Matthias Wander

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Werbungskosten sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Bei den von Ihnen beschriebenen Kosten handelt es sich nicht um Werbungskosten, sondern um Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung. Die Anschaffungsnebenkosten könnten nur beim späteren Verkauf der Beteiligung berücksichtgt werden (§ 17 EStG). Da Sie allerdings keine Beteiligung erworben haben, können die von Ihnen getragenen Kosten steuerlich überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Eine Klage hätte wenig Erfolg, da der BFH dies mehrfach so entschieden hat, zuletzt im Urteil vom 27.03.2007 (VIII R 62/05).

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Matthias Wander