Abzug v. Aufwendungen für Ehrenamt im Verein
Dezember 18, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Abzug von Aufwendungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorstandsmitglied in einem grösseren, gemeinnützigen Verein?
Ich war in 2009 ehrenamtlich als Vorstandsmitglied in einem Verein tätig. Parallel war ich beruflich selbständig tätig. Da meine berufliche Selbständigkeit sich als nicht sehr erfolgreich entpuppte, habe ich mich in einem grösseren Verein ehrenamtlich engagiert, in der 'Hoffnung', dort einen angestellten Job zu bekommen. Das ging aber schief, den Job habe ich nicht bekommen. Relativ kurz nachdem es klar wurde, dass das nichts werden würde, habe ich mir dann einen anderen Job gesucht, den ich dann auch gefunden habe. Die Frage ist nun: Kann ich die (vergeblichen) Aufwendungen, die ich während meiner Tätigkeit in dem Verein hatte, als Sonderausgaben o.ä. geltend machen? Es geht um ca. 1.500 bis 1.800 Euro in einem Kalenderjahr.
An sich wäre es simpel, dass der Verein mir eine Spendenbescheinigung ausstellt. Das fällt aber aus, weil wir sind im Streit geschieden sind. Zweitens wäre m.E. auch die Summe zu hoch.
Wenn ich das absetzen kann, dann würde ich noch gerne wissen, wo ich das in der Einkommensteuererklärung und ggfs. in der Gewerbesteuererklärung angeben muss?
Abschliessend stellt sich noch die Frage, ob ich über die mir entstandenen Kosten (im Wesentlichen Honorare für Anwälte und Berater) auch die mir entstandenen Fahrtkosten nach der Kilometerpauschale ansetzen kann? (Das waren ca. 5.000 km)
Normalerweise wäre die Antwort auf beide Fragen nach meiner Vermutung wohl 'nein'. Hier ist es aber so, dass es zwischen meiner beruflichen, selbständigen Tätigkeit und der inhaltlichen Tätigkeit bei dem Verein ziemliche Parallelen gibt, so dass aus meiner Perspaktive der Aspekt der 'beruflichen Werbung' deutlich erkennbar ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen Ihres Einsatzes im Wege der Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt.
In ihrem Fall könnten vorweggenommene Werbungskosten entstanden sein. Solche Kosten entstehen dann, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und späteren Einkünften herzustellen ist. Nach Ihrer Darstellung ist das der Fall. In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des FG Münster für Sie relevant, das festgestellt hat, daß Aufwendungen, die ein Praktikant in einem unentgeltlichen Praktikum erzielt hat, durchaus als vorweggenommene Werbungskosten angesehen werden können (FG Münster v. 18.3.2003, Az 6 K 579/99 F). In diesem Fall ist allerdings das Bemühen des Praktikanten von Erfolg gekrönt gewesen.
Die Aufwendungen können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten für nicht selbständige Tätigkeit ansetzen.
Ich muß Sie allerdings darauf hinweisen, daß in Ihrem Fall ein erhebliches Durchsetzungsrisiko bestehen wird. Die Finanzverwaltung wird m. E. Ihre Tätigkeit im Verein nicht als Vorbereitung einer späteren Berufstätigkeit ansehen, sondern als Tätigkeit, die eben nicht auf die Erzielung von Einkünften abzielte. Hier sind Sie in der Beweislast, eine aussagekräftige Dokumentation zu schaffen, die belegt, dass der Sinn Ihres Engagements nicht im Rahmen der ehrenamtlichen Ausübung lag, sondern (leider vergeblich) auf die Gewinnung einer Beschäftigung abzielte. Dies gilt umso mehr, als dass mögliche Erstattungen, die durch den Verein an Sie gezahlt worden wären, steuerfreie Einnahmen gewesen wären.
Ich kann Ihnen daher nicht empfehlen, die Aufwendungen anzusetzen, da Ihnen der Nachweis nur sehr schwer gelingen wird. Außerdem müssen Sie damit rechnen, daß auch ein Einspruch erfolglos bleiben wird, so daß Sie die Durchsetzung auf gerichtlichem Wege betreiben müssen, wofür weitere Kosten entstehen werden.
Ich bedauere, Ihnen keine positiver Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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