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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

DIENSTWAGEN - Pauschal vs. Fahrtenbuch - Fahrten Wohnort zum Arbeitsort bei Fahrtenbuchmethode Privat?

Guten Tag!

Zukünftig erhalte ich als unselbstständig Beschäftigter einen vom Arbeitgeber geleasten Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den ich privat nutzen darf und bei dem alle Kosten durch den Arbeitgeber gezahlt werden.

Da der Listenpreis sehr hoch und die Entfernung Wohnort - Arbeitort recht weit ist, echte Privatfahrten aber gering sind, überlege ich ein Fahrtenbuch zu führen. Die Jahreskosten meines Arbeitgebers für den Dienstwagen sind nämlich aufgrund der sehr kostengünstigen Leasingraten sehr gering und damit auch die Kosten pro gefahrenen Kilometer.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob dann auch die täglichen Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort als Privat zu versteuern sind und wenn ja, ob dafür dann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar ist.

Vielen Dank.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Sie mit dem Diestwagen zurücklegen, unterliegen als geldwerter Vorteil der Einkommensteuer (§ 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Als Ausgleich können Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).


Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges