Außergewöhnliche Belastungen - Fahrtkosten zum Arzt
April 14, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich und meine Lebensgefährtin (unverheiratet, beide St.kl.1) sind beide in fachärztlicher Behandlung. Wir legen unsere Termine fast immer zusammen, so dass wir beide gemeinsam mit dem Auto hinfahren können, da die einfache Fahrtstrecke zur Klinik 90km beträgt.
Meine Frage: Kann jeder von uns 30 Cent je gefahrenen km als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen oder nur derjenige, der fährt?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Fahrtkosten (hier: Reisekosten für Hin- und Rückfahrt) können nur dann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden, wenn Ihnen tatsächlich auch ein Aufwand entstanden ist. Sofern Sie also nur mit einem Fahrzeug fahren, kann auch nur einer diese Aufwendungen geltend machen.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben. Ansonsten nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer kostenlosen Rückfrage.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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