Finanzamt fordert Nachweis des Lebensunterhalts
Februar 25, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Hallo
Für die Einkommensteuererklärung 2010 fordert das Finanzamt einen Nachweis wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere
Ich habe 3887 Euro im Jahr 2010 in Ehrentamtlicher Arbeit verdient sonst nichts
Nach der Krankenversicherung bleiben mir aus dieser Einkunft 1100 Euro übrig
Für meinen Lebensunterhalt sorgt meine Lebenspartnerin
Der Haken an der Sache ist dass ich meine Lebenspartnerin als Quelle nennen kann Wir (Lebenspartnerin und ich) aber nicht wollen dass Sie dadurch vom Finanzamt aufgefordert wird wiederum Ihre Einkünfte offen zu legen.
Bitte um Info ob das Finanzamt falls ich meine Lebenspartnerin nenne diese Anschreiben wird?
Ich habe keinerlei Belege, ich werde einfach privat finanziert doch wie kann ich das Belegen ohne dass meine Lebenspartnerin mit konkreten Information was Sie angeht in meine Belange genommen wird?
Danke und Gruss
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Das Finanzamt fordert Sie zur Offenlegung Ihrer Einkommensverhältnisse deswegen auf, weil man prüfen möchte, ob Sie nicht evtl. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstiges haben, die Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhalts heranziehen, aber nicht versteuern.
Leider sehe ich in Ihrem Fall keine Möglichkeit, die Anfrage, auf deren Beantwortung das Finanzamt einen Rechtsanspruch aus § 90 AO hat, nicht zu beantworten. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage wird zwar nicht zwangsläufig Nachfragen bei Ihrer Lebenspartnerin auslösen. Wenn sie ihre Einkünfte beim Finanzamt erklärt hat.
Sofern allerdings Ihre Lebenspartnerin ebenfalls in Ihrer Steuererklärung keinerlei Einkünfte geltend macht, müssen Sie auch hier Nachfragen erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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