Mein Vermieter macht keine Reparaturen in der Wohnung, was kann ich tun?
April 29, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich an Sie mit einem Problem, das mich sehr belastet. Mein Name ist Felix Schmitt und ich bin Mieter in einer Wohnung, die ich seit einigen Jahren bewohne. Leider habe ich in letzter Zeit festgestellt, dass mein Vermieter keine Reparaturen in der Wohnung durchführt, obwohl einige Mängel vorhanden sind.
Zu den aktuellen Problemen zählen unter anderem undichte Fenster, eine defekte Heizung, sowie Schimmelbildung in der Badezimmerdecke. Diese Mängel beeinträchtigen meine Lebensqualität erheblich und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und Sicherheit in der Wohnung. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Beschwerden beim Vermieter hat sich bisher nichts getan.
Ich frage mich nun, welche rechtlichen Möglichkeiten ich als Mieter habe, um meinen Vermieter zur Durchführung der notwendigen Reparaturen zu bewegen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die den Vermieter dazu verpflichten, für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen? Kann ich eine Mietminderung verlangen, wenn die Mängel nicht behoben werden? Und wie kann ich vorgehen, wenn der Vermieter weiterhin untätig bleibt?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Mietrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit solchen Problemen in Ihrer Wohnung konfrontiert sind. Als Mieter haben Sie tatsächlich bestimmte Rechte und rechtliche Möglichkeiten, um Ihren Vermieter zur Durchführung der notwendigen Reparaturen zu bewegen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter gemäß § 535 BGB verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies bedeutet, dass er für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist und Mängel beseitigen muss, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
In Ihrem Fall, mit undichten Fenstern, einer defekten Heizung und Schimmelbildung in der Badezimmerdecke, handelt es sich um Mängel, die definitiv den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen und somit vom Vermieter behoben werden müssen. Sie sollten Ihrem Vermieter daher schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, können Sie eine Mietminderung geltend machen.
Eine Mietminderung bedeutet, dass Sie die Miete entsprechend der Beeinträchtigung durch die Mängel reduzieren können. Die Höhe der Mietminderung richtet sich dabei nach der Schwere der Mängel und der Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität. Es ist wichtig, dass Sie die Mietminderung korrekt berechnen und dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Sollte der Vermieter auch nach der Mietminderung weiterhin untätig bleiben, haben Sie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht zu beantragen. Mit dieser Verfügung können Sie den Vermieter zur Durchführung der Reparaturen zwingen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Rechtsanwältin
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