Kann mein Vermieter mir verbieten, Haustiere zu halten?
April 26, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Renata Schneider und bin Mieterin einer Wohnung in München. Seit einiger Zeit spiele ich mit dem Gedanken, mir ein Haustier anzuschaffen, um mir Gesellschaft zu leisten und meiner Freizeit einen neuen Sinn zu geben. Allerdings habe ich Bedenken, dass mein Vermieter mir die Haltung eines Haustieres verbieten könnte.
In meinem Mietvertrag steht zwar nichts über Haustiere, aber ich habe gehört, dass Vermieter das Recht haben, die Haltung von Tieren in der Wohnung zu untersagen. Ich frage mich, ob mein Vermieter mir wirklich verbieten kann, ein Haustier zu halten, obwohl es im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wird. Ich mache mir Sorgen, dass es zu Konflikten mit meinem Vermieter kommen könnte, wenn ich trotzdem ein Haustier anschaffe.
Gibt es Möglichkeiten, wie ich trotzdem ein Haustier halten kann, ohne gegen die Bestimmungen meines Mietvertrags zu verstoßen? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieter in Bezug auf die Haustierhaltung? Gibt es gesetzliche Regelungen, die meine Rechte als Mieter in dieser Hinsicht schützen? Ich würde mich über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Renata Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Haustierhaltung in Ihrer Mietwohnung in München. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Ihr Vermieter Ihnen die Haltung eines Haustieres verbieten kann, obwohl dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
Grundsätzlich ist es so, dass Vermieter das Recht haben, die Haltung von Haustieren in der Wohnung zu untersagen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz des Hausrechts. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Möglichkeiten, wie Sie dennoch ein Haustier halten können, ohne gegen die Bestimmungen des Mietvertrags zu verstoßen.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob es in Ihrem Mietvertrag eine Klausel gibt, die die Haustierhaltung regelt. Ist dies nicht der Fall, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie ein Haustier halten dürfen. In diesem Fall kann sich der Vermieter auf sein Hausrecht berufen und die Haltung eines Haustieres verbieten.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Vermieter die Haustierhaltung gestatten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haustier keine Belästigung für andere Mieter darstellt und keine Schäden in der Wohnung verursacht. In solchen Fällen sollten Sie mit Ihrem Vermieter das Gespräch suchen und um eine Zustimmung zur Haustierhaltung bitten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Mieter bestimmte Pflichten in Bezug auf die Haustierhaltung haben. Dazu zählt unter anderem die Einhaltung von Lärm- und Hygieneregeln sowie die Übernahme der Kosten für Schäden, die das Haustier verursacht.
In Bezug auf gesetzliche Regelungen zum Thema Haustierhaltung gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorschriften. Es kann jedoch sein, dass in der Hausordnung des Vermieters oder in örtlichen Satzungen Regelungen zur Haustierhaltung enthalten sind. Es empfiehlt sich daher, diese zu prüfen.
Falls Ihr Vermieter die Haustierhaltung verbietet und Sie dennoch ein Haustier halten möchten, könnten Sie einen Antrag auf Erlaubnis beim Vermieter stellen und gegebenenfalls eine Vereinbarung über die Haustierhaltung im Mietvertrag festhalten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter, Rechtsanwältin für Mietrecht
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