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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Darf mein Vermieter mir verbieten, Besuch zu empfangen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Mietverhältnisses. Mein Vermieter hat mir kürzlich mitgeteilt, dass es ihm nicht recht ist, wenn ich Besuch in meiner Wohnung empfange. Er behauptet, dass dies in den Hausregeln verboten sei und er sich dadurch gestört fühlt. Ich bin sehr verunsichert, da ich regelmäßig Freunde und Familie bei mir zu Hause empfange und dies für mich eine wichtige soziale Komponente darstellt.

Ich habe bisher noch nie Probleme mit meinem Vermieter gehabt und auch meine Miete immer pünktlich gezahlt. Ich verstehe nicht, warum er plötzlich dieses Verbot ausspricht und fühle mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt. Darf er mir tatsächlich verbieten, Besuch zu empfangen? Gibt es rechtliche Grundlagen, die sein Verbot rechtfertigen?

Ich habe bereits versucht, mit meinem Vermieter darüber zu sprechen, jedoch konnte ich keine Einigung erzielen. Ich möchte aber auch nicht einfach hinnehmen, dass mir mein Vermieter meine persönliche Freiheit einschränkt. Gibt es Möglichkeiten, mich rechtlich dagegen zu wehren oder zumindest eine Kompromisslösung zu finden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Otten

Emma Richter

Sehr geehrte Frau Otten,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Mietverhältnisses und der Frage, ob Ihr Vermieter Ihnen tatsächlich verbieten kann, Besuch in Ihrer Wohnung zu empfangen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, zu der auch das Recht auf soziale Kontakte und den Empfang von Besuch gehört. Ihr Vermieter kann Ihnen also nicht pauschal verbieten, Besuch in Ihrer Wohnung zu empfangen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn dies in den Hausordnungen oder im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. In diesem Fall müssten Sie sich an diese Vorgaben halten. Es ist also wichtig, dass Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung daraufhin überprüfen, ob tatsächlich ein Verbot des Besuchs geregelt ist. Sollte dies der Fall sein, müssten Sie sich daran halten, auch wenn Sie dies als Einschränkung Ihrer Privatsphäre empfinden.

Wenn jedoch weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung ein solches Verbot festgehalten ist, hat Ihr Vermieter keine rechtliche Grundlage, um Ihnen den Empfang von Besuch zu verbieten. In diesem Fall könnten Sie rechtlich gegen diese Einschränkung vorgehen.

Ich empfehle Ihnen daher, nochmals das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und ihn höflich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Sie das Recht haben, Besuch zu empfangen, solange dies nicht gegen die Hausordnung verstößt. Sollte Ihr Vermieter weiterhin auf seinem Standpunkt beharren, könnten Sie erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und sich nicht einfach mit Einschränkungen Ihrer Privatsphäre abfinden. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen und Ihnen mögliche rechtliche Schritte aufzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Emma Richter
Rechtsanwältin für Mietrecht

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Emma Richter