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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Ich habe die Miete überwiesen, aber mein Vermieter behauptet, das Geld nicht erhalten zu haben. Was kann ich tun?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit folgendem Anliegen: Ich habe meine Miete pünktlich überwiesen, jedoch behauptet mein Vermieter, das Geld nicht erhalten zu haben. Dies ist für mich sehr besorgniserregend, da ich nun befürchte, dass mir möglicherweise eine fristlose Kündigung droht oder ich sogar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Zur Hintergrundinformation: Ich habe die Miete per Überweisung getätigt und kann dies auch durch meinen Kontoauszug belegen. Normalerweise erfolgt die Zahlung reibungslos und der Vermieter bestätigt den Eingang des Geldes. In diesem Fall jedoch beharrt er darauf, dass die Zahlung nicht eingegangen sei.

Der Ist-Zustand ist also, dass ich die Miete bezahlt habe, der Vermieter dies jedoch bestreitet. Ich bin besorgt, da ich nicht weiß, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll. Sollte ich die Miete erneut überweisen? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermieter das Geld auch tatsächlich erhält?

Meine Sorge ist, dass ich als Mieter in Schwierigkeiten geraten könnte, obwohl ich meine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt habe. Daher bitte ich um Ihre Hilfe und Rat. Welche Schritte kann ich unternehmen, um diese Unstimmigkeit mit meinem Vermieter zu klären und sicherzustellen, dass die Miete korrekt verbucht wird?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Jensen

Emma Richter

Sehr geehrter Herr Jensen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit Ihrer Mietzahlung. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich Sorgen machen, dass Ihnen möglicherweise rechtliche Konsequenzen drohen könnten. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und angemessen zu handeln.

Zunächst einmal ist es positiv zu erwähnen, dass Sie die Miete pünktlich überwiesen haben und dies auch durch Ihren Kontoauszug belegen können. Dies ist ein wichtiger Nachweis, der Ihre Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit belegt.

Da Ihr Vermieter behauptet, das Geld nicht erhalten zu haben, ist es ratsam, mit ihm in Kontakt zu treten und die Situation zu klären. Sie können ihm freundlich mitteilen, dass Sie die Miete überwiesen haben und den Zahlungsbeleg vorlegen können. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, eine Kopie des Kontoauszugs oder des Überweisungsbelegs per E-Mail oder Post an Ihren Vermieter zu senden.

Es ist wichtig, dass Sie den Zahlungsnachweis aufbewahren und sichern, falls es zu weiteren Unstimmigkeiten kommt. Dies dient als Beweis dafür, dass Sie die Miete ordnungsgemäß gezahlt haben.

Es könnte auch hilfreich sein, eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter zu erbitten, sobald die Miete tatsächlich eingegangen ist. Dadurch haben Sie einen schriftlichen Nachweis, dass die Zahlung erfolgt ist und korrekt verbucht wurde.

In Bezug auf die erneute Überweisung der Miete ist es ratsam, zunächst abzuwarten, bis die Situation mit dem Vermieter geklärt ist. Es wäre unfair, die Miete ein zweites Mal zu zahlen, wenn Sie bereits nachweisen können, dass Sie die Zahlung getätigt haben.

Sollte der Vermieter trotz Ihres Nachweises weiterhin behaupten, dass die Miete nicht eingegangen ist, könnte es ratsam sein, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen und Ihre Rechte als Mieter verteidigen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, ruhig zu bleiben und angemessen zu handeln. Kommunikation mit Ihrem Vermieter ist der erste Schritt, um Unstimmigkeiten zu klären. Ich hoffe, dass meine Hinweise Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung der Situation.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter, Rechtsanwältin für Mietrecht

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