Mein Vermieter will die Wohnung renovieren, bin ich dazu verpflichtet, auszuziehen?
Mai 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Jessica Krause und wohne seit zwei Jahren in einer Mietwohnung. Mein Vermieter hat mir nun mitgeteilt, dass er plant, die Wohnung zu renovieren. Er möchte neue Böden verlegen, die Wände streichen und die Küche erneuern. Dabei müsste ich während der Renovierungsarbeiten ausziehen.
Ich frage mich nun, ob ich dazu verpflichtet bin, aus der Wohnung auszuziehen. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Vermieter das Recht hat, mich während der Renovierungsarbeiten zum Auszug aufzufordern. Ich mache mir Sorgen, dass ich während der Renovierung keine geeignete Ersatzunterkunft finde oder dass der Vermieter die Arbeiten nicht fristgerecht abschließt und ich länger als geplant ausziehen muss.
Gibt es gesetzliche Regelungen, die bestimmen, ob ich als Mieter dazu verpflichtet bin, während der Renovierung auszuziehen? Was sind meine Rechte in dieser Situation und wie kann ich mich als Mieter gegenüber meinem Vermieter absichern? Gibt es Möglichkeiten, die Renovierungsarbeiten so zu planen, dass ich nicht ausziehen muss?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Krause
Sehr geehrte Frau Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Renovierungsarbeiten in Ihrer Mietwohnung. In Deutschland regelt das Mietrecht die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, auch in Bezug auf Renovierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich darf ein Vermieter Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung durchführen, um den Zustand der Wohnung zu verbessern. Dabei ist der Vermieter jedoch verpflichtet, die Arbeiten so zu planen, dass die Mieter nicht unzumutbar belastet werden. Dies bedeutet, dass der Vermieter in der Regel die Renovierungsarbeiten so durchführen muss, dass die Mieter währenddessen in der Wohnung wohnen können.
Sollte es jedoch notwendig sein, dass die Mieter während der Renovierungsarbeiten ausziehen müssen, so muss der Vermieter eine geeignete Ersatzunterkunft stellen. Diese muss den gleichen Standard wie die bisherige Wohnung aufweisen und darf keine zusätzlichen Kosten für die Mieter verursachen. Zudem muss der Vermieter die Kosten für den Umzug und eventuelle Lagerungskosten übernehmen.
Als Mieter haben Sie also grundsätzlich das Recht, während der Renovierungsarbeiten in der Wohnung zu bleiben, sofern dies möglich ist. Sollte ein Auszug notwendig sein, muss der Vermieter für eine geeignete Ersatzunterkunft sorgen.
Um sich als Mieter gegenüber dem Vermieter abzusichern, empfehle ich Ihnen, die genauen Details der geplanten Renovierungsarbeiten schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren. Darin sollten auch die Bedingungen für einen möglichen Auszug und die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft festgehalten werden. So haben Sie im Falle von Problemen einen schriftlichen Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen im Mietrecht je nach Einzelfall variieren können. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation zu besprechen und mögliche rechtliche Schritte zu klären.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Rechtsanwältin
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