Wie kann ich meine Miete mindern, wenn mein Vermieter die vereinbarten Reparaturen nicht durchführt?
August 31, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich Rat in Bezug auf mein Mietverhältnis benötige. Mein Name ist Mia Kleine und ich bin Mieterin einer Wohnung in Berlin. Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Probleme mit meiner Vermieterin, da sie vereinbarte Reparaturen nicht durchführt. Zum Beispiel haben wir einen Wasserschaden im Badezimmer, den meine Vermieterin trotz mehrmaliger Aufforderung nicht beheben lässt. Dadurch ist die Nutzung des Badezimmers stark eingeschränkt und die Feuchtigkeit breitet sich aus.
Ich habe bereits versucht, mich mit meiner Vermieterin zu einigen, jedoch ohne Erfolg. Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und die Instandhaltung der Wohnung. Da ich jedoch weiterhin die volle Miete zahlen muss, frage ich mich, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um meine Miete zu mindern, bis die Reparaturen durchgeführt sind. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Urteile, die mir in dieser Situation helfen können?
Ich möchte mein Recht als Mieterin wahre und gleichzeitig eine angemessene Lösung mit meiner Vermieterin finden. Könnten Sie mir bitte aufzeigen, welche Schritte ich unternehmen kann, um meine Miete in Anbetracht der nicht ausgeführten Reparaturen zu reduzieren? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Kleine
Sehr geehrte Frau Kleine,
ich verstehe Ihre Besorgnis in Bezug auf die nicht durchgeführten Reparaturen in Ihrer Mietwohnung und werde Ihnen gerne weiterhelfen. In Deutschland ist das Mietrecht sehr streng geregelt, um die Rechte der Mieter zu schützen. Wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt, haben Mieter verschiedene Möglichkeiten, um sich dagegen zu wehren.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich ist. Dies schließt auch Reparaturen bei Wasserschäden mit ein. Wenn die Vermieterin trotz mehrmaliger Aufforderung die Reparaturen nicht durchführt, können Sie als Mieterin einen Mangel der Wohnung geltend machen. Dieser Mangel berechtigt Sie dazu, die Miete zu mindern, bis die Reparaturen ordnungsgemäß erfolgt sind.
Um die Miete zu mindern, sollten Sie Ihrer Vermieterin schriftlich eine angemessene Frist setzen, um die Reparaturen durchzuführen. Kommt die Vermieterin dieser Frist nicht nach, können Sie die Miete unter Berücksichtigung des Mangelumfangs angemessen kürzen. Dabei ist wichtig, dass Sie die Minderung der Miete schriftlich ankündigen und die Gründe dafür genau darlegen.
Es ist auch ratsam, Beweise für den Wasserschaden zu sammeln, wie zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen. Diese können Ihnen dabei helfen, im Streitfall vor Gericht Ihre Position zu stärken. Sollte die Vermieterin weiterhin untätig bleiben, können Sie auch eine Mietminderungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Zusätzlich zu der Mietminderung können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, falls Ihnen durch den Wasserschaden ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel an Ihrem Eigentum oder Ihrer Gesundheit. Hierfür empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie Ihre Rechte als Mieterin erfolgreich durchsetzen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
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